Mir liegt ein notarieller Kaufvertrag mit Auflassung vor. In diesem wird u. a. die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Rechts auf Eigentumsumschreibung bewilligt und beantragt. Soweit alles ganz normal.
Der Notar beantragt jetzt die Eigentumsumschreibung und die Eintragung der bewilligten Vormerkung.
Mein Problem ist jetzt die Eintragung der Vormerkung, da der Eigentumsverschaffungsanspruch mit der Eintragung des Eigentumswechsels doch erfüllt sein dürfte, ich somit keinen vormerkungsfähigen Anspruch mehr habe.
Auf meine Nachfrage bestätigt der Notar ausdrücklich, dass beide Eintragungen vorgenommen werden sollen.