Nach 20 Jahren Nachlass habe ich ins Betreuungsdezernat gewechselt. Da die Kollegin derzeit krank ist benötige ich dringend ein wenig Hilfe.
Ein Betreuungsverfahren soll hierher übernommen werden, da die Betreute ihren Wohnsitz im hiesigen Gerichtsbezirk hat.
Im November 2017 wurde vom vorherigen Betreuungsgericht die Jahresrechnung und der Jahresbericht angefordert. Gleichzeitig wurde der Vorgang dem Richter zur Abgabe de Verfahrens vorgelegt.
Der Richter hört zur Abgabe an, fragt drei Wochen später beim Rechtspfleger nach, ob abgegeben werden kann. Dieser sagt "ja" und das Verfahren geht hierher.
Aus grauer Vorzeit habe ich in Erinnerung, dass das Verfahren erst dann abgegeben und übernommen wird, wenn alle aktuellen Verfügungen erledig sind, was ja hier nicht der Fall ist.
Hat sich daran etwas geändert?