Abgabe des Verfahrens bei fehlender Rechnungslegung

  • Nach 20 Jahren Nachlass habe ich ins Betreuungsdezernat gewechselt. Da die Kollegin derzeit krank ist benötige ich dringend ein wenig Hilfe.

    Ein Betreuungsverfahren soll hierher übernommen werden, da die Betreute ihren Wohnsitz im hiesigen Gerichtsbezirk hat.

    Im November 2017 wurde vom vorherigen Betreuungsgericht die Jahresrechnung und der Jahresbericht angefordert. Gleichzeitig wurde der Vorgang dem Richter zur Abgabe de Verfahrens vorgelegt.

    Der Richter hört zur Abgabe an, fragt drei Wochen später beim Rechtspfleger nach, ob abgegeben werden kann. Dieser sagt "ja" und das Verfahren geht hierher.

    Aus grauer Vorzeit habe ich in Erinnerung, dass das Verfahren erst dann abgegeben und übernommen wird, wenn alle aktuellen Verfügungen erledig sind, was ja hier nicht der Fall ist.

    Hat sich daran etwas geändert?

  • Es gibt obergerichtliche Rechtsprechung (erst vor kurzem wieder durch das OLG Hamm (Beschl. 26.09.2017, 15 SA 5/17) leider m. W. nicht veröffentlicht), dass eine nicht geprüfte Rechnungslegung etc. KEINEN Grund darstellt, eine Übernahme eines Verfahrens zu verweigern.

    Rechtlich wird man daher wohl den kürzeren ziehen.

    Ob es unkollegial ist, eine Akte in einem solchen Zustand abgegeben zu wollen und das man sich als Übernehmender ärgert, steht auf einem anderen Blatt.

    Nachtrag: veröffentlicht z.B. OLG Köln, Beschluss 04.03.2001, 16 Wx 45/01

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    2 Mal editiert, zuletzt von Ernst P. (28. Dezember 2017 um 09:47)

  • Wie uschi und Ernst P.: Unkollegial sicher, rechtlich aber leider nicht zu beanstanden. So etwas habe ich nur sehr ausnahmsweise (und quasi mit entsprechender "Entschuldigung") abgegeben, wenn am neuen Ort was dringend zu erledigen war.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Hier wird es meist so gehandhabt, dass man das Verfahren zurück gibt, wenn der Jahresbericht schon eingegangen ist und nicht geprüft wurde.
    Wenn aber wie in deinem Fall die Unterlagen noch gar nicht eingegangen sind, dann wird das Verfahren schon genommen und ggfs. selbst nochmal moniert und dann geprüft.
    Klappt so auch ganz gut mit den "fremden" Gerichten.
    Rechtlich korrekt ist aber wohl sicher das, was meine Vorredner schon geschrieben haben.

  • Vielen lieben Dank für Eure Hilfe. Dann werde ich das Verfahren mal zähneknirschend nehmen. Bei uns werden Akten jedenfalls erst dann abgegeben, wenn auch so etwas erledigt ist.


    Dein Sachverhalt ist etwas unklar.

    Sofern die Rechnungslegung bzw. Bericht vorliegen, sollte man der Kollegialität wegen diese natürlich vor der Abgabe noch prüfen und auch erst abgeben, wenn eventuelle Beanstandungen erledigt sind (sofern wegen der Richtergeschäfte die Abgabe nicht eilig ist).

    Wenn - wie in deinem Fall - die Rechnungslegung aktuell erst angefordert wurde und noch nicht vorliegt, stellt das keinerlei Grund dar, sich gegen eine Übernahme des Verfahrens zu sträuben. (Wie lange soll sich diese denn sonst hinziehen, wenn es sich um einen säumigen Betreuer handelt, der diese erst nach der dritten Mahnung und ggf. Zwangsgeld einreicht? Inzwischen sind wegen des Umzugs des Betroffenen vielleicht schon längst wichtige Richtergeschäfte durch das zuständige Gericht vorzunehmen.)

    Im Übrigen läuft es an vielen hiesigen Gerichten anders, da wird nämlich mit dem Prüfbericht zur RL bzw. dem Bericht dem Betreuer der Termin für die Einreichung der nächsten RL bzw. des Berichtes bereits mitgeteilt. Insofern haben wir in unseren Verfahren ständig laufende Fristen bzw. wie du es nennst "nicht erledigte Verfügungen". Dann dürften wir nach deinem Verständnis im laufenden Berichtsjahr ja gar nicht abgeben.

  • Was ich schon auf den Tisch bekommen habe zur Übernahme... :mad: Die richtig schlimmen Dinger gehen alle mit entsprechend höflich formulierten Vermerken zurück und noch hat sich niemand dagegen gewehrt. Ich spreche aber von den verkorksten Akten, die schon über 5 Schreibtische gegangen sind, mit zig offenen Anträgen und ungeprüften RL-Unterlagen, der letzte Vorgänger hatte offenbar aufgegeben und irgendwo eine 3-Monatsfrist vermerkt und dahinter in Klammern (Prüfung restliche Unterlagen / Abgabe) gesetzt. Ähm, nein danke! Ich frage mich, wie man so arbeiten kann. Obwohl, vielleicht lieber nicht:teufel:

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