Guten Morgen!
Jetzt habe ich so viel nachgelesen, dass ich völlig verwirrtbin.
Im Grundbuch ist eine Grundschuld für die A-Bankeingetragen. Das Recht soll gelöscht werden. Mir liegen dieLöschungsbewilligung der A-Bank und der Brief vor. Aus dem Brief ergibt sichjedoch ein Privatvermerk (Stempel der B-Bank), dass das Recht an die B-Bankabgetreten ist.
Ist das für mich jetzt im Hinblick auf § 1140 BGB relevant?Oder gilt § 892 BGB nicht, da es sich um die Aufhebung des Rechts handelt?Stehe irgendwie völlig auf dem Schlauch…
Löschung Briefrecht mit "Privatvermerk"
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Auch bei der Löschung ist die Bewilligungsbefugnis nachzuweisen. Der Privatvermerk gilt als Widerspruch nach § 1140 BGB (vgl. BeckOK/Zeiser GBO § 41 Rn. 31; unter Hinweis auf die "a.A.").
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Meikel/Bestelmeyer, 10. Aufl., § 41 Rn. 53 ff. sowie Meikel/Wagner, 11. Aufl., § 41 Rn. 51.
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Meikel/Bestelmeyer, 10. Aufl., § 41 Rn. 53 ff. sowie Meikel/Wagner, 11. Aufl., § 41 Rn. 51.
Ich danke euch. Auf die genannte Kommentarstelle hatte ich leider keinen Zugriff.
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