PKH und evtl vorhandene Vergütungsvereinbarung

  • Hallo zusammen,

    ich habe hier aktuell einen Festsetzungsantrag eines beigeordneten Anwalts. Der Antragsteller ist dafür bekannt, dass er neben der PKH 50% von dem einkassiert, was die PKH-Partei erlangt (z. B. Abfindungen). In diesem Verfahren könnte er nebenbei im 5stelligen Bereich kassiert haben. Es wird natürlich versichert dass keine Zahlungen geleistet wurden.

    Habe ich eine Handhabe die PKH-Partei direkt anzuschreiben und zu fragen, ob sie schon an den Anwalt gezahlt hat? Ich kann nichts dazu finden.

    Vielen Dank und viele Grüße

  • Warum solltest Du das nicht dürfen?

    Es hat zwar immerhin ein Anwalt versichert. Aber nachdem Anwälte ja schon Mandantengelder unterschlagen haben, ist nichts unmöglich.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Hallo zusammen,

    ich habe hier aktuell einen Festsetzungsantrag eines beigeordneten Anwalts. Der Antragsteller ist dafür bekannt, dass er neben der PKH 50% von dem einkassiert, was die PKH-Partei erlangt (z. B. Abfindungen). In diesem Verfahren könnte er nebenbei im 5stelligen Bereich kassiert haben. Es wird natürlich versichert dass keine Zahlungen geleistet wurden.

    Habe ich eine Handhabe die PKH-Partei direkt anzuschreiben und zu fragen, ob sie schon an den Anwalt gezahlt hat? Ich kann nichts dazu finden.


    Diese dürfte auch nicht bestehen.

    Jedenfalls ist eine entsprechende Anfrage keine Voraussetzung für eine (antragsgemäße) Festsetzung. Anderenfalls müsste man ansonsten natürlich bei allen PKH-Vergütungsanträgen eine entsprechende Nachfrage an die PKH-Partei richten und nicht nach (gefühltem) Verdacht nur bei manchen Anwälten.

  • Wenn ein begründeter (!) Verdacht besteht, sollte das möglich sein. Warum auch nicht?
    Ob "ist hier dafür bekannt" ausreicht, ist etwas anderes. Sind das Gerüchte, die seit Jahren durchs Gericht wabern und keiner weiß mehr, woher die kommen oder haben schon öfter Mandanten so etwas erwähnt?

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  • Wie Frog und BREamter.

    Die einzige Idee, die ich hätte, wäre durch die Brust ins Auge geschossen: Anhörung zur beabsichtigten Einmalzahlung an den PBV. Falls der das an die Partei weiterleitet, wendet sie ja wegen der Höhe der Einmalzahlung ein, bereits einen Teilbetrag geleistet zu haben.
    (Bei einer fünfstelligen Summe, die beim Prozess rausgekommen ist, unterstelle ich mal, dass eine Einmalzahlung in Betracht kommt.)

    Eine Möglichkeit, die PKH-Partei ohne Anwaltsbeteiligung anzuschreiben, sehe ich anhand des Sachverhalts nicht.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Erstmal vielen Dank für die Antworten.

    Der Verdacht begründet sich darin, dass vor kurzem sich eine PKH-Partei gegen die Doppelzahlung (erfolgreich) verteidigt hat und die schriftliche Vereinbarung samt Zahlungsnachweisen hier eingereicht hat. Der Prozessverlauf ist in meinem Fall vergleichbar.

    Natürlich hole ich die Anwaltsvergütung aus dem Erlangten zurück.

    Ich halte mein Idee ja selber für nicht machbar. Hatte aber die leise Hoffnung, dass es ein Schlupfloch gibt, dass ich nicht kenne. Hier bin ich ja nun auf den Zufall und die Initiative der Partei angewiesen.

  • Weil es nicht im Gesetz vorgesehen ist. Ich finde es erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit hier mitunter rechtswidrige Verfahrensweisen gutgeheißen werden.

    Siehe ferner § 172 Abs. 1 S. 1 ZPO.

    Dass das ausdrücklich im Gesetz stehen muss, wenn ich jemanden etwas fragen will, wusste ich gar nicht... Und was soll daran rechtswidrig sein, einen Sachverhalt aufzuklären?
    Ich schrieb ja deswegen extra "begründet". Da würde ich mir eher die Frage stellen, wenn ich davon weiß (nicht wegen Gerüchten die über 3 Ecken kamen) und nicht reagiere, wie schuldhaft verursache ich da einen Schaden im Haushalt, wie ist es mit Steuern (wenn das hier nicht angegeben wird eventuell auch woanders nicht) und möglicher strafrechtlicher Konsequenzen wegen der falschen Versicherung? Das ist natürlich nicht meine Aufgabe, das ist Sache der Steuer- und Strafverfolgungsbehörden. Aber wann kann/muss ich so etwas zur Kenntnis geben?

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    Einmal editiert, zuletzt von Araya (29. Dezember 2017 um 13:33) aus folgendem Grund: Nachtr.: Ein Verstoß gegen die ZUSTELLVORSCHRIFT § 172 ZPO wirkt sich nur auf die Wirksamkeit der Zustellung und Folgen aus.

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