Elektronischer Rechtsverkehr im Grundbuchverfahren in NRW

  • Liebes Forum,
    weiß jemand, wie der Planungsstand bzgl. der Einführung des ELRV im Grundbuchverfahren in NRW steht? Bislang gibt es ja bei einigen Gerichten nur Testläufe. Wie wird es dort bewertet? Gibt es schon konkretere Pläne?

    Danke und Gruß
    Andydomingo

  • Bislang werden in NRW nur Auflassungs-Vormerkungen und Grundschulden im Pilotbetrieb getestet;
    ab 2018 soll der Test auf (fast) alle weiteren Eintragungen erweitert werden.
    Die Zwischenbilanz ist ambivalent.
    Bei einfachen Fällen (nur ein Antrag, nur eine Urkunde) klappt es meist fehlerfrei.

    Bei mehreren Urkunden oder bei fehlerhaften Angaben auf Notarseite (meist Erfassungs-/Zuordnungsfehler)
    kommen nur unbrauchbare Eintragungs-Bausteine heraus.
    Da ist noch viel Luft für Verbesserungen ...

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Schön zu wissen, wo bereits die Lust am Untergang geprobt wird.

    Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist jedenfalls drei Tage vor Beginn der passiven Nutzungspflicht offline, weil das gesamte System zusammengebrochen ist, was eingedenk der üblichen Technikgläubigkeit "natürlich" niemals im Bereich des Möglichen liegen konnte.

    https://www.lto.de/recht/job-karr…etter+52%2F2017

    https://www.lto.de/recht/job-karr…etter+52%2F2017

    https://www.lto.de/recht/hintergr…etter+52%2F2017

  • Mei, ob es unbedingt der Untergang wird....

    Ist nur ärgerlich, dass man dann immer gleich alles verpflichtend macht und ausschließlich.
    Dass man natürlich auch einen digitalen Zugang anbieten sollte für Leute, die das gerne nutzen möchten und deren Infrastruktur schon soweit ist, ist ja durchaus sinnvoll.
    Aber Papier ist eben Papier und wenn es kein Raub der Flammen wird praktisch das am längsten haltbare Medium (neben Steintafeln) für das es immer die passende Lesehardware gibt ;)
    Grade im Grundbuch ist es schon schade, wenn hier was über's Knie gebrochen wird, das dann weder technisch noch rechtlich den Regeln der Kunst entspricht.

  • Nun mal ganz ruhig! Bei der am 01.01.2018 beginnenden Einführung des ERV ist das GB zunächst mal (fast) ausgenommen. Das einzige, was ggf. per ERV eingereicht werden kann, ist eine Beschwerde gem. § 71 GBO. Ob, wann und wie der ERV auch (vollständig) im GB eingeführt wird (ggf. auch im Zusammenhang mit dem Datenbank-GB), weiß momentan wohl noch niemand so genau!

  • Ob, wann und wie der ERV auch (vollständig) im GB eingeführt wird (ggf. auch im Zusammenhang mit dem Datenbank-GB), weiß momentan wohl noch niemand so genau!


    Man wird vermutlich aber nicht unbedingt aufs dabag warten. Es wurde - jedenfalls in mehreren Ländern - schon vor einigen Monaten entschieden, das "Altsystem" SolumStar auch für den ERV zu ertüchtigen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Und dabag soll dann damit auch weiter arbeiten können. So ganz fernliegend ist es also tatsächlich nicht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich persönlich hoffe zumindest, dass man inzwischen "oben" gemerkt hat, dass ERV ohne eAkte nicht so richtig sinnvoll ist und deshalb mit der Einführung des ERV in GB-Sachen abwartet, bis man eGrundakten (auch in Verbindung mit dem "Altsystem") eingeführt hat.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich persönlich hoffe zumindest, dass man inzwischen "oben" gemerkt hat, dass ERV ohne eAkte nicht so richtig sinnvoll ist und deshalb mit der Einführung des ERV in GB-Sachen abwartet, bis man eGrundakten (auch in Verbindung mit dem "Altsystem") eingeführt hat.

    Die bisherige Praxis lässt leider das Gegenteil befürchten.
    So werden hier im Hause gerade Hochleistungs-Drucker mit schneller Netzanbindung installiert,
    damit ab dem 01. Januar jeder elektronische Eingang ausgedruckt werden kann.

    Denn bislang gibt es am hiesigen Gericht weder E-Akten, noch die Möglichkeit,
    elektronische Eingänge an Drittempfänger weiterzuleiten.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Wie ich gerade in einem anderen Subforum gelesen habe,
    wurde das beA wegen "technischer Probleme" vom Netz genommen.

    Bei den Anwälten läuft es also genauso toll wie bei den Gerichten ...

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