Wohnungskündigung genehmigen - Streit Richter und Rechtspfleger

  • Alle Jahre wieder - bei uns das gleiche Problem.Betreuung wurde neu eingerichtet. Wirkungskreise Sorge für die Gesundheit und Vermögenssorge und Geltendmachung von gesetzlichen Ansprüchen.Im Anhörungsprotokoll wirft der Richter die Frage auf, ob die Wohnung gekündigt werden soll - dieses wird von der Betroffenen bejaht.Bitte meinen alten Thread vielleicht mal lesen... Hatte bereits eine (sehr unerfreuliche) Auseinandersetzung mit unserem Betreuungsrichter. Dieser hält die Vermögenssorge allein für ausreichend, was die Wohnungskündigung betrifft. Landgerichtsentscheidung lässt er nicht gelten bzw. betrachtet sie für seine Handlungen nicht dauernd bindend. Ihm ist daran gelegen, eine von ihm initiierte einheitliche Handhabung im Bezirk zu erzielen. Er ist auch der Auffassung, dass die Beschwerdemöglichkeit bei Rechtspflegerentscheidungen und der Gang zum Landgericht total überflüssig sei und früher (als das Amtsgericht -ER-) noch solche Angelegenheiten "beenden" konnte, die Sache einfacher zu regeln gewesen wäre. Er stützt sich bei seiner Argumentation darauf, dass es keine Rechtsprechung zu diesem Themenkreis gibt und es letztendlich alles Kommentar- und Lehrmeinungen sind die wiedergegeben werden.Ich bin ziemlich fertig und weiß mir keinen Rat. Der redet einen in Grund und Bogen. Wie würdet ihr das lösen? Hat jemand vielleicht irgendwelche Tipps parat. Langsam beginnt das meine Gesundheit anzufressen, da ich mich darüber ärgere. Ich möchte mich selber richtig verhalten.

  • Wenn der Richter die Landgerichtsentscheidung als bedauerliche Einzelfallentscheidung betrachtet, bleibt nur die Option, ihm in jedem Einzelfall eine solche zu bescheren. Vielleicht merken ja die Betreuer doch langsam, daß das Problem nicht der Rechtspfleger, der sich an Recht und Gesetz hält, ist und greifen endlich gleich die Richterbeschlüsse mit Rechtsmitteln an.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich würde mit dem betreffenden Richter darüber nicht diskutieren. Und ich würde ihn auch nicht mehr bitten, den Aufgabenkreis entsprechend zu erweitern. Darum sollen sich die Betreuer kümmern.
    Wenn ein Genehmigungsantrag kommt, wie oben bereits gesagt - zurückweisen mangels Bevollmächtigung und fertig. Dann gibt es Rechtsmittel, die ausgeschöpft werden können.
    Den Betreuern kann man das erklären, die gehen dann diesen Weg mit. Irgendwann versteht der Richter dann schon, dass es so nicht geht bzw. die Betreuer dringen gleich bei ihrer Bestellung auf die Anordnung der vollständigen Aufgabenkreise und lassen sich nicht mehr von dem Richter bequatschen.
    Wenn du einfach nur konsequent deine Entscheidungen an deinem Schreibtisch triffst, muss das nicht zu Lasten deiner Gesundheit gehen. Bleib ruhig. Wenn er dich zuquatschen will, weist du ihn darauf hin, dass du in deinen Entscheidungen genauso unabhängig bist wie er und dass er dir da nichts vorzuschreiben hat. Du redest ihm ja auch nicht rein. Du musst deine Entscheidungen mit deinem Gewissen vereinbaren können. Bei Unstimmigkeiten entscheidet dann ggf. das Rechtsmittelgericht. Dafür ist das ja da.

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