Zustellungsersuchen In Strafsachen Nach Norwegen

  • Wer kann mir weiterhelfen und mich zu einem Link führen, der mir die Anschriften der zuständigen norwegischen örtlichen Behörden aufzeigt?
    Vielen Dank im Voraus.

  • Wer kann mir weiterhelfen und mich zu einem Link führen, der mir die Anschriften der zuständigen norwegischen örtlichen Behörden aufzeigt?
    Vielen Dank im Voraus.

    Am besten mal auf der Seite des EJN probieren... http://www.ejn-crimjust.europa.eu > Sprache: Deutsch > Land: Norwegen > Aktion: 406. Sending and Service of Procedural Documents > Adresse eingeben

    So würde ich es zumindest versuchen.

  • Nur, dass Norwegen da nicht dabei ist. Die Rechtshilfe findet statt nach dem Europäischen Übereinkommen vom20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen in Verbindung mit dem Schengener Abkommen. Und deshalb kannst du nach dem Übereinkommen über die RH in Strafsachen zw. den Mitliedstaaten der EU Art. 2 I, Art. 5 m.E. mit der Post zustellen (nach m.E.). Willst du das nicht, brauchst du tatsächlich das Gericht und Norwegen ist schwer. Unter der Internetadresse findest du das Gerichtsverzeichnis. Ich habe aber noch kein Verzeichnis gefunden, aus dem man die Zuständigkeiten herauslesen kann. Ich habe dann mir das Gericht rausgesucht, was am nächsten zu dem Zustellort ist. Die Weiterleitung hat funktioniert. http://www.domstol.no/en/Verktoy/Dom…Alphabetically/

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • http://www.bmjv.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=2

    III.2. Rechtshilfeersuchen werden unmittelbar zwischen den zuständigen Justizbehördenbeider Staaten übermittelt.
    Urkunden und Schriftstücke können im Rahmen von Artikel 52 des Schengener Durchführungsübereinkommens(vgl. hierzu Anlage III zu Anhang II) an Personen, die sich im Hoheitsgebiet Norwegens aufhalten, unmittelbar durch die Post übersandt werden.

  • Nur, dass Norwegen da nicht dabei ist. Die Rechtshilfe findet statt nach dem Europäischen Übereinkommen vom20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen in Verbindung mit dem Schengener Abkommen. Und deshalb kannst du nach dem Übereinkommen über die RH in Strafsachen zw. den Mitliedstaaten der EU Art. 2 I, Art. 5 m.E. mit der Post zustellen (nach m.E.). Willst du das nicht, brauchst du tatsächlich das Gericht und Norwegen ist schwer. Unter der Internetadresse findest du das Gerichtsverzeichnis. Ich habe aber noch kein Verzeichnis gefunden, aus dem man die Zuständigkeiten herauslesen kann. Ich habe dann mir das Gericht rausgesucht, was am nächsten zu dem Zustellort ist. Die Weiterleitung hat funktioniert. http://www.domstol.no/en/Verktoy/Dom…Alphabetically/

    Also bei mir erscheint Norwegen unter den assoziierten Ländern...

    Im Übrigen greifen - wie bereits von den Vorpostern erwähnt - die Ausführungen aus dem Länderteil der RiVASt, wonach Urkunden und Schriftstücke primär unmittelbar durch die Post übersandt werden können... erst nach erfolglosem Versuch durch die Post würde ich den unmittelbaren Geschäftsweg wählen.

  • Stimmt, es ist bei den assoziierten Ländern dabei. Ich habe es gerade mal versucht. Es geht aber nicht.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • "Nicht gehen" ist Ansichtssache... Folgt man der weiteren Beschreibung, so kommt man zu folgendem Ergebnis (Fiches Belges, 406. Sending and Service of procedural documents):

    "Delivering by post may be done direct without the knowledge of Norwegian authorities. For serving the documents by the Norwegian Authorities, the documents can be sent to local Police District."

    Oder man verwendet alternativ z.B. die Varianten 401-405... ich gehe davon aus, dass sich die Zuständigkeit nicht sonderlich unterscheiden wird.

  • Da der Beitragsersteller ein Spammer ist und der Beitrag
    bereits 2008 schon einmal von einer anderen Userin
    erstellt wurde, ist hier geschlossen.

    li_li (Mod)

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

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