Auskunft von justizbote

  • Hallo an alle Leser und Mitstreiter.

    Vorweg noch alles Gute für das neue Jahr von mir.

    Da ja die Probleme und Fragen nicht ausgehen, hab ich auch im neuen Jahr gleich mal wieder eine Frage: als Nachweis der Änderung des Namens des Schuldners brauche ich ja mindestens eine Eheurkunde oder Auskunft des Einwohnermeldeamtes. Ist die Auskunft des http://www.justizbote.de auch ausreichend ? Da steht drauf, dass die Auskunft vom LABO elektronisch übermittelt wird. Auf solche Möglichkeiten stellt aber die ZPO noch nicht ab.
    Erkennt Ihr das als ausreichend an ?

  • Nach der Rechtsprechung des BGH (Rpfleger 2011, 677) muß die Personenidentität zweifelsfrei durch Urkunden nachgewiesen werden. Die Formstrenge, daß es sich dabei um öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden handeln muß (§ 727 I ZPO) gilt hier aber nicht, da es sich nicht um eine Rechtsnachfolge handelt (Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 727 Rn. 31). Das bedeutet, daß Dir die Auskunft als Nachweis ausreichen kann. Das LABO, das elektronisch an den Justizboten seine Daten übermittelt, wird wohl auf direktem Wege keine anderslautende Auskunft geben. ;)

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
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