Muss ist bei einer Schreibfehlerberichtigung bei meinem bereits i Umlauf befindlich Erbschein einen Berichtigungsbeschluss mit Gründen und Rechtsmittelbelehrung machen, zustellen an die Erben und die Rechtskraft abwarten?
Mein Kollege verfährt entsprechend und ich neige einfach zu einem Berichtigungsvermerk, der mit der Erbscheinsausfertigung verbunden wird.
Wie berichtigt ihr einen Schreibfehler ?