Beamter auf Widerruf BaWü

  • Zum 1.9.18 fange ich das Gerichtsvollzieher-Studium in Schwetzingen an, jedoch bin ich aktuell noch als Widerrufsbeamter in der Finanzverwaltung BaWü. Gibt es eine Frist bis wann ich den Entlassungsantrag spätestens gestellt haben muss (Zeitpunkt der Entlassung wäre ja der 31.08.18) ? Aus § 31 Abs. 3 LBG BW werde ich leider nicht wirklich schlau.:gruebel: In § 31 Abs. 3 Satz 2 LBG BW steht ja, dass die Verwaltung die Entscheidung aus zwingenden dienstlichen Gründen um 3 Monate hinauszögern kann. Welche Gründe könnten seitens der Verwaltung entgegenstehen, meinem Wunschtermin nicht zu entsprechen ?

  • sofern ein dienstliches Interesse bestände (z.b. Stelle kann kurzfristig nicht besetzt werden) könnte eine Verlängerung erfolgen, schon möglichweise deshalb, weil man Dich dort nicht gehen lassen w i l l. Das klassische Beispiel hierfür war früher die Wehrpflicht. Mich hat man damals auch zweimal verlängert, dann wurde ich erst eingezogen. Das war aber schon in den 1990ern.

    Andererseits: Wie bereits geschrieben, als Anwärter vermutlich eher unwahrscheinlich.

  • Man könnte ja den Antrag auf Entlassung 2-3 Monate vorher stellen.

    Also sollte ich den Antrag lieber früher als später stellen?

    Also ich habe letztes Jahr am 8. des Monats einen Entlassungsantrag zum 31. desselben Monats gestellt und wurde antragsgemäß aus dem Dienst entlassen. Möglich ist alles. Bei mir wurde die Entlassung nicht aufgeschoben, ich kann mir daher nicht vorstellen, dass sie bei Anwärtern aufgeschoben wird.

    Weiß dein "jetziger Dienstherr" denn schon von dem Wechsel?

  • Man könnte ja den Antrag auf Entlassung 2-3 Monate vorher stellen.

    Also sollte ich den Antrag lieber früher als später stellen?

    Also ich habe letztes Jahr am 8. des Monats einen Entlassungsantrag zum 31. desselben Monats gestellt und wurde antragsgemäß aus dem Dienst entlassen. Möglich ist alles. Bei mir wurde die Entlassung nicht aufgeschoben, ich kann mir daher nicht vorstellen, dass sie bei Anwärtern aufgeschoben wird.

    Weiß dein "jetziger Dienstherr" denn schon von dem Wechsel?

    Nein, noch nicht.
    Ich hab mir das eigentlich innerhalb des selben Bundeslandes irgendwie einfacher vorgestellt :roll:.

    Hab eher die Befürchtung, sobald ich sage dass ich gehen will, dass ich gar nicht erst wieder kommen brauch (eben weil sie einen ja jederzeit entlassen können) :confused:

  • Solange du die verbindliche Zusage für die neue Anwärterlaufbahn hast, ist das ja schon mal sicher. Im Zweifel stellst den Antrag 4-6 Wochen vorher...
    Vielleicht sprichst du vorher mit deinem direkten Vorgesetzten über die Angelegenheit.

  • Theoretisch wäre auch eine Versetzung aus dem einen Geschäftsbereich in den anderen denkbar. Vermutlich wird es aber über Entlassung und Neuernennung laufen.
    Ich würde mal den Personaler beim Einstellungs-OLG anrufen und die Sachlage schildern.

    Im Übrigen endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf gem. § 31 Abs. 4 LBG ja erst mit dem Ende des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Entlassungsverfügung der Beamtin oder dem Beamten bekannt gegeben wird. Oder sieht eure Ausbldungs- und Prüfungsordnung etwas anderes vor? Damit könnte man ja schon fast die 3 Monate überbrücken...

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Theoretisch wäre auch eine Versetzung aus dem einen Geschäftsbereich in den anderen denkbar. Vermutlich wird es aber über Entlassung und Neuernennung laufen. Ich würde mal den Personaler beim Einstellungs-OLG anrufen und die Sachlage schildern. Im Übrigen endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf gem. § 31 Abs. 4 LBG ja erst mit dem Ende des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Entlassungsverfügung der Beamtin oder dem Beamten bekannt gegeben wird. Oder sieht eure Ausbldungs- und Prüfungsordnung etwas anderes vor? Damit könnte man ja schon fast die 3 Monate überbrücken...

    Ich hab bereits mit dem OLG telefoniert, es geht nur über die Entlassung. Aber weitere Informationen, wie ich das ganze Abwickle habe ich nicht bekommen. In der StBAPO habe ich nichts entsprechendes zur Entlassung gefunden. Also müsste ich eigentlich zum Juni 18 den Antrag stellen, wenn ich zum 31.08.18 entlassen werden möchte?

  • Theoretisch wäre auch eine Versetzung aus dem einen Geschäftsbereich in den anderen denkbar. Vermutlich wird es aber über Entlassung und Neuernennung laufen. Ich würde mal den Personaler beim Einstellungs-OLG anrufen und die Sachlage schildern. Im Übrigen endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf gem. § 31 Abs. 4 LBG ja erst mit dem Ende des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Entlassungsverfügung der Beamtin oder dem Beamten bekannt gegeben wird. Oder sieht eure Ausbldungs- und Prüfungsordnung etwas anderes vor? Damit könnte man ja schon fast die 3 Monate überbrücken...

    Ich hab bereits mit dem OLG telefoniert, es geht nur über die Entlassung. Aber weitere Informationen, wie ich das ganze Abwickle habe ich nicht bekommen. In der StBAPO habe ich nichts entsprechendes zur Entlassung gefunden. Also müsste ich eigentlich zum Juni 18 den Antrag stellen, wenn ich zum 31.08.18 entlassen werden möchte?

    Du hast als Beamter keine "Kündigungsfrist", daher ginge es auch wenige Wochen vorher. Würde dennoch mit deiner jetzigen Dienststelle reden, wenn du die verbindliche Zusage des OLGs bereits hast.

  • Theoretisch wäre auch eine Versetzung aus dem einen Geschäftsbereich in den anderen denkbar. Vermutlich wird es aber über Entlassung und Neuernennung laufen. Ich würde mal den Personaler beim Einstellungs-OLG anrufen und die Sachlage schildern. Im Übrigen endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf gem. § 31 Abs. 4 LBG ja erst mit dem Ende des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Entlassungsverfügung der Beamtin oder dem Beamten bekannt gegeben wird. Oder sieht eure Ausbldungs- und Prüfungsordnung etwas anderes vor? Damit könnte man ja schon fast die 3 Monate überbrücken...

    Ich hab bereits mit dem OLG telefoniert, es geht nur über die Entlassung. Aber weitere Informationen, wie ich das ganze Abwickle habe ich nicht bekommen. In der StBAPO habe ich nichts entsprechendes zur Entlassung gefunden. Also müsste ich eigentlich zum Juni 18 den Antrag stellen, wenn ich zum 31.08.18 entlassen werden möchte?

    Du hast als Beamter keine "Kündigungsfrist", daher ginge es auch wenige Wochen vorher. Würde dennoch mit deiner jetzigen Dienststelle reden, wenn du die verbindliche Zusage des OLGs bereits hast.


    Die verbindliche Zusage hab ich seit Oktober, habe bereits alles eingereicht und die Bestätigung vom OLG, dass ich im Sommer die Ernennungsurkunde bekomme.

    Naja, mein Ausbildungsleiter geht jetzt in Pension und ich bin bis Juli in der FH. Gehe ich dann zur Geschäftsstelle? :gruebel:

  • Also ich hätte an Deiner Stelle dies vorher mit Deinem jetztigen Dienstvorgesetzten an der FH, oder dem Amtsleiter besprochen, schon deswegen, das der Wechsel geschmeidig von sich geht. Ich weiß nicht, wie es in der Steuerverwaltung aussieht, aber es könnte schon -theoretisch- sein, das man dich dort nur ungern gehen lassen will, weil Du vielleicht für einen Kollegen, der mit der großen "Welle" 2020/21 abtritt, eingestellt wurdest.
    Ich würde das in den nächsten Tagen in einem Personalgespräch klären lassen.
    In S. bist Du als GV ab 2020/21 durchaus willkommen, da gehen einige ab (und auch im Umland). S. ist aber ein hartes Pflaster. Das musste Du dir deine Sporen verdienen, insbesondere in den sozialen Brennpunkten - soll heißen hohe "Frustrationstoleranz" erwünscht und als "Neuer" wirst Du Dich ganz weit hinten anstellen müssen.

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