Hallo liebes Forum,
ich bräuchte mal eure Hilfe.
Mir liegt ein Antrag auf Eigentumswechsel vor. Käufer ist die X-UAB (geschlossene Aktiengesellschaft nach Litauischem Recht). Beigefügt hat der Notar einen Handelsregisterauszug aus Litauen aus dem sich die Einzelvertretungsberechtigung des Direktors ergibt.
Laut Meikel Internationale Bezüge Rdnr. 136, ist nicht klar, wie die Vertretung nachgewiesen werden kann.
Gibt es hier jemanden der einen solchen Fall schon einmal hatte??
Bin über jede Hilfe dankbar.
Viele Grüße
Melanie