Litauische Firma UAB als Käufer

  • Hallo liebes Forum,

    ich bräuchte mal eure Hilfe.
    Mir liegt ein Antrag auf Eigentumswechsel vor. Käufer ist die X-UAB (geschlossene Aktiengesellschaft nach Litauischem Recht). Beigefügt hat der Notar einen Handelsregisterauszug aus Litauen aus dem sich die Einzelvertretungsberechtigung des Direktors ergibt.

    Laut Meikel Internationale Bezüge Rdnr. 136, ist nicht klar, wie die Vertretung nachgewiesen werden kann.
    Gibt es hier jemanden der einen solchen Fall schon einmal hatte??

    Bin über jede Hilfe dankbar.

    Viele Grüße
    Melanie

  • So etwas ähnliches hatte ich mal als Bieter in einem Versteigerungstermin. Ewigkeiten her (zum Glück).

    Ich meine, es läuft auf einen amtlichen/beglaubigten Registerausdruck mit Apostille und beglaubigter Übersetzung raus.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Laut dem Europäischen Justizportal handelt es sich bei dem litauischen Unternehmensregister um ein staatlich geführtes Register, aus dem sich u.a. auch die Vertretungsberechtigung der für ein Unternehmen handelnden Personen ergibt. Danach steht dieses Unternehmensregister offenbar hinsichtlich der Beweiswirkung dem deutschen Handelsregister gleich. Ein Auszug aus diesem Register dürfte daher als Vertretungsnachweis in Ordnung sein. Vorzulegen ist dieser mit Apostille (vgl. Bauer/v. Oefele, GBO, 3. Aufl., Int.Bezüge, Rdnr. 651). Außerdem dürfte-sofern du nicht litauisch sprichst- eine Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen sein, angefertigt von einem amtlich bestellten Übersetzer. Dessen Unterschrift unter der Übersetzung bedarf der notariellen Beglaubigung.

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