Der Schuldner beantragt in regelmäßigen Abständen die Freigabe von Fahrtkosten. Er ist selbstständig und hat einen Auftraggeber (für mich Scheinselbständigkeit, aber das ist ein anderes Thema). Er bekommt vom Auftraggeber aufgrund von ihm erstellter Rechnungen Fahrtkosten in Höhe von 0,30 € pro km erstattet. Dies bestätigt der Auftraggeber auch jedes Mal, dass das Geld, was auf dem Konto eingeht nur für diese Rechnungen und die Fahrtkosten erstattet wird.
Jetzt macht der Schuldner aber zusätzlich einen Extrabonus wegen Entfernung in Höhe von 10,00 € geltend. Ist dies nicht von den 0,30 € abgedeckt? Der Auftraggeber hat dieses Geld bereits auf das Konto eingezahlt.
Wie seht ihr das?