Zunächst erst einmal allen Forummitgliedern ein schönes neues Jahr!
Ich habe folgendes Problem: Mit liegt das Schreibens eines Notars mit der Bitte um "Grundbuchberichtigung von Amts wegen" vor.
Sachverhalt:
Eingetragen in Abt. I war zunächst unter laufender Nr. 1 A als Alleineigentümer.
A hat 1/3 an Eheleute B je zur Hälfte verkauft; die Eintragung lautet: Sp. 1.: 2a) Sp. 2: A - zu 2/3- Sp 4: wie vor und aufgrund Auflassung vom ...
2b) I. B-Frau
II. B-Mann - I.+ II. zu je 1/2 -
- zu 1/3 -
Sodann hat A seine 2/3-Anteil a Eheleute C je zur Hälfte verkauft.
Die Eintragung lautet: Sp. 1: 3a) Sp 2: I. B-Frau Sp 4: wie vor und aufgrund Auflassung vom ...
II. B-Mann
- I + II zu je 1/2 -
3b) I. C-Frau
II. C-Mann
- I + II zu je 1/2 -
- a) und b) zu je 1/2 -
Es sind danach in Abt. II und III Belastungen auf den Anteilen 3a bzw. 3b eingetragen worden; in den Bewilligungen ist jeweils der richtige Anteil, also 1/3 zw. 2/3 angegeben.
Ist Berichtigung (ggf. auf Antrag eines Miteigentümers und Anhörung der Berechtigten/Gläubiger) möglich, weil sich die Unrichtigkeit direkt aus dem Grundbuch ergibt ("wie vor ...")?
Oder muss ein Widerspruch eingetragen werden?