Pfändung Erlösüberschuss

  • In meinem Teilungsv.-Verfahren wurde jetzt ( vor demVerteilungstermin und somit vor der Hinterlegung zugunsten der bisherigenEigentümer ) der Erlösanteil des Schuldners ( Erlösüberschuss in derTeilungsversteigerung ) gepfändet.
    Lt. Pfändung werden auch die künftig fälligen Ansprüche gepfändet.
    Drittschuldner lt. Pfüb ist das Amtsgericht.
    Zugestellt wurde an den Direktor.

    M.E. ist das AG nicht Drittschuldner, sondern der Schuldner selber, da noch nicht hinterlegt ist.

    Könnte man den Pfüb auch so auslegen, dass der künftige Anspruch gegen dieHinterlegungsstelle gepfändet wurde ?
    Lt. Länderbestimmungen NRW wäre dann aber die HL-Stelle Zustellungsempfänger.
    Würde die ZU an den Direktor ausreichen?
    Müsste ich den Pfändungsgläubiger schon als Eventualberechtigten in den HL-Antrag aufnehmen oder ist das Sache der HL-Stelle ?

  • Auch hier mein Hinweis auf Stöber, Forderungspfändung.

    Du musst doch jetzt eigentlich nur die Drittschuldnererklärung an deinen Direktor abgeben. Wenn der (eventuell) richtige Anspruch beim falschen Drittschuldner gepfändet wird, geht die Pfändung ins Leere; Du kannst ja auch nicht beim Arbeitgeber das Konto pfänden und versuchst, irgendwas auszulegen.. Damit hast du auch die Antwort auf die Behandlung im TP.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Okay,
    wäre noch der zweite Teil meiner Frage:
    Ist der Pfüb nicht für die Hinterlegung zu beachten ( Eventualberechtigter ) !?
    Der Drittschuldner ( Amtsgericht ) würde ja stimmen, der - künftige- Anspruch am Erlös irgendwie auch.
    Die -künftige- Hinterlegung wird im Pfüb nur nicht explizit erwähnt.

  • Um Araya zu konkretisieren: Rdnr. 1977 ff. Stöber meint, dass DS der bisherige Eigentümer bzw. der tatsächliche persönliche Schuldner. Also musst du einem Chef eine negative DS-Erklärung vorbereiten.

    So lange die HL nicht erfolgt ist, geht auch hier der PfÜB ins Leere.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Mit so einer Pfändung muss ich mich gerade befassen.
    Wenn nun der Nachweis erbracht ist, dass der Pfüb dem Schuldner zugestellt ist, müsste das meiner Ansicht nach doch für eine Auszahlung ausreichen. Die Pfändung erfolgt ja durch Zustellung an den Schuldner. Dann schadet doch die Angabe eines Drittschuldners nicht.

  • Stichwort "drittschuldnerlose Pfändung".

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ja, dass es sich um ein drittschuldnerlose Pfändung handelt war mir schon klar.
    Die Frage wurde aber, was ich jetzt gesehen habe, schon erörtert und zwar hier

  • Wenn sie drittschuldnerlos ist, gibt es auch keinen Drittschuldner. Entsprechend wird keiner angegeben.
    Würde einer angegeben, wäre an diesen zuzustellen.
    Selbst die Zustellung an den Schuldner würde dann nichts nutzen, da ja Ansprüche gegen den angegebenen Drittschuldner gepfändet wären.

    Deswegen habe ich deine Frage nicht verstanden.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Aus der Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamts ergibt sich, dass u. a. Ansprüche auf Auskehr von Geldleistungen aus dem Zwangsversteigerungsverfahren gepfändet sind und dass der Schuldner sich jeder Verfügung zu enthalten hat.
    Die Pfändungsverfügung enthält keine ausdrückliche Drittschuldnerangabe. Sie enthält auch nicht die Angabe, dass Ansprüche des Schuldners gegen den Direktor gepfändet sind. Sie wurde dem Direktor des Amtsgerichts zugestellt, was ja ohne Belang ist, aber es schadet ja auch ebenso wenig, wie eine Zustellung z. B. an den Vollstreckungsrechtspfleger.
    Wenn diese Verfügung nun dem Schuldner zugestellt ist bin der Ansicht, dass ich an das Finanzamt auszahlen kann.


  • ...
    Die Pfändungsverfügung enthält keine ausdrückliche Drittschuldnerangabe.
    ...
    Wenn diese Verfügung nun dem Schuldner zugestellt ist bin der Ansicht, dass ich an das Finanzamt auszahlen kann.

    Dann ist doch alles gut.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!