Erbteilsübertragung?

  • Hallo liebe Kollegen,
    im Grundbuch sind eingetragen A und B in Erbengemeinschaft. In der mir vorliegenden Urkunde wird vorgetragen, dass B von C beerbt wurde (Erbschein liegt vor). Die GBberichtigung auf C in Erbengemeinschaft mit A ist beantragt.
    Dann überträgt der C seinen hälftigen MEA zwecks Erfüllung eines Vermächtnisses auf D und E zu je 1/2. Es folgt eine entsprechende Auflassung. Der Vollzug der Auflassung ist beantragt. Von einer Erbteilsübertragung ist nicht die Rede.

    Gemäß § 2033 BGB kann ein Miterbe über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen nicht verfügen, aber über seinen Anteil an dem Nachlass.
    Ob das Grundstück der einzige Nachlassgegenstand ist, geht aus der Urkunde nicht hervor. Ich würde daher zunächst die Nachlassakte (von einem anderen Gericht)erfordern, um diesen Umstand abzuklären. Macht das Sinn?

  • Ich würde es so nicht akzeptieren. Die Verfügung über einen (nicht vorhanden) MEA ist gemäß 2033 II BGB unwirksam. Ob es der einzige Nachlaßgegenstand ist, interessiert mich nicht.

  • Das einzige was hilft ist die Vorlage der Urkunde, in der A und C sich über das Grundstück dahin auseinandersetzen, dass jeder von ihnen einen 1/2 MEA erhält. Nach Vollzug dieser Urkunde kann man dann weitersehen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Das einzige was hilft ist die Vorlage der Urkunde, in der A und C sich über das Grundstück dahin auseinandersetzen, dass jeder von ihnen einen 1/2 MEA erhält. Nach Vollzug dieser Urkunde kann man dann weitersehen.

    Schon, aber es ergibt sich nirgends aus dem Sachverhalt, dass A mitwirkt. Daher Aufklärungsverfügung und danach ggf. zurückweisen.

  • Nach Vollzug der Urkunde A-C (die es hoffentlich schon gibt, oder die ansonsten hoffentlich bald beurkundet werden wird) brauche ich A dann auch nicht mehr...

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  • Nach Vollzug der Urkunde A-C (die es hoffentlich schon gibt, oder die ansonsten hoffentlich bald beurkundet werden wird) brauche ich A dann auch nicht mehr...

    P.S. Willkommen im Club, Frau Kollegin :einermein

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