Dienstreisegenehmigung

  • Die Frage ist, ob der Begriff der Dienstreise hier überhaupt der Richtige ist.
    Handelt es sich um eine Abordnung von vollen drei Tagen geht es m.E. um normale Fahrten von der Wohnung zur Abordnungsdienststelle, also ganz normale Arbeitswege, für die es nach den jeweiligen Landestrennungsgeldverordnungen (ggf. mit Verweis auf das Landesreisekostengesetz) Fahrtkostenersatz aufgrund Abordnung geben kann.
    Das muss man sich nicht genehmigen lassen, da der Fahrtkostenersatz eine gesetzliche Folge aufgrund der Abordnung ist. So jedenfalls in Baden-Württemberg.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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