Nichteheliches Kind geboren 1889

  • Hallo,

    ich habe irgendwie einen Knoten im Kopf und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Folgender Fall:

    Erblasser X verstorben am 07.09.2012. Keine Kinder, Geschwister und Eltern sowie Großeltern sind bereits verstorben. Die Goßeltern väterlicherseits haben am 12.05.1894 die Ehe geschlossen. Der Vater der Erblasserin ist nach der Eheschließung geboren. Seine Schwester Y wurde jedoch vor der Eheschließung 1889 geboren. Diese ist natürlich schon verstorben und hinterlässt noch
    lebende Abkömmlinge.
    Meine Frage:

    Steht den Abkömmlingen der Y ein Erbrecht nach X zu?

    Aus der Geburtsurkunde der Y geht nur die Mutter hervor. Nach dieser ist das Erbrecht ja unbestritten. Es geht nur um den Erbteil seitens des Grovaters bzw. Vaters der Y.
    Nach § 1719 BGB a.F. hat ein uneheliches Kind durch die Heirat der Eltern die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes erhalten. Hierfür brauche ich aber trotzdem eine Erklärung des Vaters über die Anerkennung der Vaterschaft damit Y bzw. die Abkömmlinge ein Erbrecht hätten, oder?

    Nach Art. 208 EGBGB findet § 1719 BGB a.F. auch Anwendung.

  • Steht den Abkömmlingen der Y ein Erbrecht nach X zu?

    Die Frage hattest Du ja schon selbst beantwortet: ja, da sie Abkömmlinge der Großmutter sind.

    Es bleibt die Frage, ob sie auch Abkömmlinge des Großvaters sind. Dazu müsste irgendwann dessen Vaterschaft festgestellt worden sein, z.B. indem er anlässlich der Eheschließung beim Standesamt zu Protokoll gibt, dass er der Vater des Kindes ist, das seine Braut mitbringt.

    Vielleicht kommt es darauf aber gar nicht an. Wenn es auf der väterlichen Seite außer den Abkömmlingen der (Halb-)Schwester Y keine Erben gibt, dann bekommt dieser Stamm ohnehin die gesamte väterliche Hälfte. Wenn es allerdings weitere Stämme neben dem Vater und Y gibt, dann muss man klären, wer halb- und wer vollbürtig ist.

  • Vielen Dank für die Antwort. Das hilft mir sehr weiter! Du hast Recht, es gibt keinen weiteren Stamm, da die weiteren Personen schon alle vorverstorben sind. Ich habe mich so auf das Problem mit dem nichtehelichen Kind gestürzt, dass ich darüber gar nicht nachgedacht habe :oops:

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