Änderung der Erklärung möglich?

  • Guten Morgen liebe Kollegen,

    ich habe heute Verteilungstermin und eine dringende Frage an euch.

    In meinem Verfahren ist mit dem Zuschlag ein Wohnrecht erloschen. Mit der VT-Terminsbestimmung habe ich den (ehemaligen) Berechtigten gebeten, den Jahreswert des Wohnrechts zur Berücksichtigung bei der Erlösverteilung mitzuteilen. Schriftlich erklärte er, dass er "keine Ansprüche aus meinem Wohnrecht auf Auszahlung aus dem Versteigerungserlös geltend mache."

    Meine Frage:
    Kann er von dieser Erklärung im Verteilungstermin noch zurück?
    Finde ich im Stöber was dazu?

  • Guten Morgen liebe Kollegen,

    ich habe heute Verteilungstermin und eine dringende Frage an euch.

    In meinem Verfahren ist mit dem Zuschlag ein Wohnrecht erloschen. Mit der VT-Terminsbestimmung habe ich den (ehemaligen) Berechtigten gebeten, den Jahreswert des Wohnrechts zur Berücksichtigung bei der Erlösverteilung mitzuteilen. Schriftlich erklärte er, dass er "keine Ansprüche aus meinem Wohnrecht auf Auszahlung aus dem Versteigerungserlös geltend mache."

    Meine Frage:
    Kann er von dieser Erklärung im Verteilungstermin noch zurück?
    Finde ich im Stöber was dazu?

    Warum nicht? Es ist eben nur § 110 ZVG zu beachten (soweit der hier zutreffen kann).

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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