Moin,
habe mehrere Beschlüsse, durch die der Antragsgegner zur Zahlung von Ordnungsgeld angewiesen wurde. Die Kosten des Verfahrens trägt ebenfalls immer der Antragsgegner. Der Vertreter des Antragsstellers rechnet pro Beschluss mit einer 1,3 VG nach Nr. 3100 ab inkl. Umsatzsteuer und Auslagen.
Ist das so i O?
mfg