Hallo zusammen,
ich hatte Ende letzten Jahres folgendes Verfahren auf meinem Tisch.
Insolvenzverfahren wurde am 2011 eröffnet. Nun war der Zeitpunkt für die Einreichung des Abschlussberichtes gekommen. In dem Verfahren wurde keine Kostenstundung beschlossen. Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde ein Kostenvorschuss gezahlt und ein minimaler Überschuss von knapp 200 Euro ist noch übrig.
Ich habe den Vergütungsantrag für die Zeit der WVP gestellt. Heute rief mich der Rechtspfleger an und fragte mich, ob wir die Schuldnerin bzgl. des Vergütungsanspruches informiert haben. Haben wir blöderweise noch nicht gemacht. Der Rechtspfleger ist so nett und erledigt dies für uns.
Nun habe ich einige praktische Fragen hierzu: wir haben in diesem Verfahren keinen Vergütungsvorschuss abgerechnet, d. H. Es ist noch die komplette Treuhändervergütung für 4 Jahre zu zahlen.
1. Wann informiere ich den Schuldner darüber, dass er die Kosten zu zahlen hat? 2. Wie ist es denn dann mit dem Vergütungsantrag? Wenn der Schuldner bereits die Treuhändervergütung gezahlt hat, ist dann trotzdem ein Antrag zu stellen? Wird auch ein restlicher Vergütungsanspruch von € 0,00 per Beschluss festgesetzt?
3. ist der Treuhänder auch verpflichtet, auf die Möglichkeit eines Kostenstundungsantrages hinzuweisen?
vielen Dank für eure Hilfe.