Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfevorliegen. In diesem wird Beratungshilfe begehrt, da wohl Pfändungenvorgenommen wurden trotz laufendem Insolvenzverfahren und es sich umInsolvenzgläubiger handeln würde.
Nun bin ich der Meinung, dass die Voraussetzungen für BerH nichtvorliegen:
Zum einen handelt es sich doch bei der Pfändung um ein gerichtlichesVerfahren? Für die Erinnerung gegen den Pfändungsbeschluss kann doch lediglichPKH bewilligt werden und keine BerH?
Zum anderen kann Sie sich doch als andere Art der Hilfe anden Insolvenzverwalter wenden. Dieser würde sich doch ohnehin wehren, wenn beider Pfändung was nicht richtig wäre?
Würde mich über andere Meinungen freuen
Liebe Grüße,
Phantom
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