Hallo ihr,
Ich habe hier im Forum viel darüber gefunden, WEN ich von der Testamentseröffnung benachrichtigen muss, allerdings nichts darüber, wie die Benachrichtigung aussehen muss.
Schickt ihr grundsätzlich das Testament mit Eröffnungsprotokoll? Oder nur das Testament? Und in welcher Form? In beglaubigter Ablichtung oder einfache Kopie?
Macht ihr dabei Unterschiede zwischen den Beteiligten? (Testamentserbe z.B. Protokoll + Testament in beglaubigter Ablichtung, ausgeschlossene gesetzliche Erben nur das Testament in einfacher Kopie o.ä.?)
Hier herrscht durch die Reform etwas Verwirrung, da es an dem verschiedenen Nachlassgerichten total unterschiedlich gehandhabt wurde und jetzt alle Ansichten zusammentreffen.
Vielen Dank für eure Hilfe