Folgender Sachverhalt:
Jugendamt beantragt im Wege der VUF Festsetzung von 100% des Mindestunterhalts für ein Kind. Vater erhebt Einwand der mangelnden Leistungsfähigkeit und will 150 € freiwillig zahlen. Gleichzeitig legt er Lohnnachweise für 1 Jahr vor. Aufgrund dieser Nachweise errechnet JA den Unterhalt für das Kind neu und kommt zu einem Mangelfall; Vater müsste statisch 278 € zahlen.
Frage:
Muss ich im VUF-Verfahren die Begründetheit der vom Vater freiwillig angebotenen Zahlung prüfen (mit der Konsequenz, dass ich dann 278 € im Beschluss festsetzen müsste)? Oder setze ich ohne Begründetheitsprüfung die 150 € im Beschluss fest, weil die Zahlung soweit unstrittig ist und verweise das JA auf das streitige Verfahren, um die Differenz noch titulieren zu lassen?
Ich tendiere zu letzterem; schließlich sind wir im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren. Die Kollegin tendiert eher zur Festsetzung von 278 €, weil das der Unterhalt ist, den der Vater korrekterweise zahlen müsste. Wozu dann noch ein Klageverfahren provozieren?
Wie macht ihr das?