Vorbereitungsarbeiten der Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit

  • Welche Vorbereitungstätigkeiten hat die Serviceeinheit bzw. die Geschäftsstelle beim Betreuungsgericht zu erbringen,
    z.B. unterschriftsreife Vorbereitung für den Richter bzw. Rechtspfleger in einfacheren Fällen:

    Betreuerbestellungsbeschluss
    betreuungsgerichtliche Genehmigung
    Entgegennahme Rechnungslegung
    Vergütungsfestsetzungsbeschluss,

    Eröffnungsprotokoll bei Nachlass


  • Nur weil Du meinst, "Ich glaube nicht, dass eine E8 Angestellte auf dem Amtsgericht nur beglaubigte Abschriften zu machen braucht", is das noch lange nicht so. Ich glaube nicht, sondern weiß, dass hier (anderes Bundesland) die Rechtspfleger selbst schreiben, soweit nicht die GS zuständig ist.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich mach diese Sachen alle selbst. Anfangs hat meine GS das Formular beim Verpflichtungsprotokoll zwar erstellt und gespeichert, aber alles, was eine manuelle Anpassung erfordert (bzw. eben Häkchensetzen auf der linken Seite und interpretieren) wurde nicht gemacht, sodass ich das jetzt komplett selbst mache.

  • Ich denke auch, dass wir Entscheider künftig unsere Protokolle, Beschlüsse und Anschreiben (über Verfügung Anschreiben) selbst fertigen müssen. Wir müssen froh sein, wenn die Servicemitarbeiter die Reinschrift fertigen und wir dies nicht auch noch selbst erledigen müssen.

    Die Servicemitarbeiter könnten zwar uns in diesem Bereich (Vorbereitung) ob denn Ihrer Freischaltung unterstützen. Da sie aber mit ihren eigenen Aufgaben (Aktenanlage, Beteiligtenerfassung, Kostenfestsetzung, Aktenführung und -überwachung und vielem anderen mehr selbst so stark belastet sind, wird für Rechnungsprüfung, Vorbereitung usw. keine Zeit mehr bleiben.

    Und in vielen Bereichen ist eine Unterstützung durch uns Entscheider mangels Freischaltung nicht möglich bzw. hängt unsere Tätigkeit von den vorbereitenden Maßnahmen der Servicemitarbeiter ab. Solange die Servicemitarbeiterin die Akte nicht angelegt und die Beteiligten nicht erfasst hat (was ich mit meiner Richterrolle in forumSTAR nicht kann), bekomme ich kein sinnvolles Protokoll, keinen sinnvollen Beschluss und nicht einmal ein sinnvolles Anschreiben mit forumSTAR hin. Und mach ich es mit Word außerhalb von forumSTAR wird’s wohl mit der Statistik schwierig.

    Wahrscheinlich werden wir Entscheider es künftig mit den Gebrüdern Grimm halten müssen, frei nach dem Motto „Es war einmal, vor langer, langer Zeit“ und den -was die Unterschriftsreife Vorbereitung zu Notariatszeiten angeht- guten alten Zeiten nachweinen.

    Künftig wird es wohl eher heißen: selbst ist der Entscheider.

  • In forumStar kann man auch mit einer Richterrolle beteiligte anlegen

    Ich kann als Entscheider (Stand heute Nachmittag Dienstschluss) definitiv keine ehrenamtlichen Betreuer anlegen. Und neue, noch nicht erfasste Berufsbetreuer als sog. spezielle Personen schon gar nicht. Das kann bis heute nicht einmal die Serviceeinheit (sind keine FABs).

    Und als Richter geht auch das Festsetzungsmodul in forumSTAR nicht. Und der Rollenwechsel zum Rechtspfleger muss auf uns Entscheider auch noch administriert werden. Die Serviceeinheiten, die über forumSTAR bislang festsetzen könnten, können es bislang -zumindest teilweise- fachlich nicht.

  • Mmmh.... wofür die Urkundsbeamten der GST/SE/Justizbeschäftigten/Beamten der Laufbahngruppe 1 zuständig sind, ergibt sich aus dem Gesetz, den Verwaltungsanordnungen und dem Geschäftsverteilungsplan.
    Ich kann nur davor warnen, dass Rpfl deren Aufgaben übernehmen, denn dann weiß in 6 Monaten keiner mehr, wer Koch oder Kellner ist. Das Rad bekommt dann kein Rpfl mehr zurückgedreht.

  • Mmmh.... wofür die Urkundsbeamten der GST/SE/Justizbeschäftigten/Beamten der Laufbahngruppe 1 zuständig sind, ergibt sich aus dem Gesetz, den Verwaltungsanordnungen und dem Geschäftsverteilungsplan.
    Ich kann nur davor warnen, dass Rpfl deren Aufgaben übernehmen, denn dann weiß in 6 Monaten keiner mehr, wer Koch oder Kellner ist. Das Rad bekommt dann kein Rpfl mehr zurückgedreht.

    Der Threadstarter hat das eher andersrum vor!

  • Der Threadstarter hat das eher andersrum vor!

    Der Threadstarter beschreibt den Zustand vor der Reform und unseren Wunschzustand nach der Reform.

    Die Realität wird sein, dass wir Entscheider künftig nichts mehr vorbereitet bekommen und auch die Rechnungslegungen selber prüfen.

  • Der Threadstarter hat das eher andersrum vor!

    Der Threadstarter beschreibt den Zustand vor der Reform und unseren Wunschzustand nach der Reform.

    Die Realität wird sein, dass wir Entscheider künftig nichts mehr vorbereitet bekommen und auch die Rechnungslegungen selber prüfen.

    Ich muss jetzt mal zwei blöde Fragen stellen:

    Die übernommenen Bezirksnotare: sind die beim BetrG als Richter, Rechtspfleger oder beides tätig? Und haben bei den Bezirksnotariaten früher die Angestellten die Rechnungslegung geprüft?



  • DieBezirksnotare sind - wie vorher auf den Notariaten - bei den Amtsgerichten - Betreuungsgericht- für alles zuständig, ausgenommen für Anordnung von freiheitsentziehenden Maßnahmenund Unterbringung.


    Die Bezirksnotare sind also teilweise für Aufgaben des Richters, z.B. Bestellung eines Betreuers, und ganz für die Aufgaben des Rechtspflegers zuständig.


    Die Angestellten auf den Notariaten wurden nach Eingruppierung eingesetzt- wie dies überall der Fall ist. Wie gesagt, hatte eine E8 oder E9 Angestellte zu 50 bzw. 60% - nach Vorgabedes OLG - Personalabteilung - schwierige Geschäfte unterschriftsreif vorbereiten müssen oder soweit möglich, selbst erledigen müssen. Eine andere Arbeitsvergabe als nach Leistung war nicht zulässig. Eine Rechnungsprüfung gehörte zu den einfachen Tätigkeiten einer Angestellten. Ohne die dargestellte Mithilfe der Angestellten hätten die Notariate nie solange erfolgreich betrieben werden können, deren Abschaffung allein politisch gewollt war, das aufgelöste System ist unschlagbar.


    In Bayern machen z.B. externe Prüfer die Rechnungsprüfung.


    Übrigens: E 8 bzw. E9 entspricht einem Rechtspflegergehalt.


    Auch noch interessant: Die Angestellten auf den Notariaten mussten auf den Gebieten Notariat,Grundbuchamt, Nachlassgericht, Betreuungsgericht und Notariats- und Gerichtskosten gleich fit sein, da das Notariat alle diese Bereiche abdeckte. Da ist ja das, was von den Amtsgerichten von den Angestellten bei gleicher Bezahlung verlangt wird, geradezu lächerlich.


    Wenn man jetzt mit einem solchen Korsett wie forumStar arbeiten soll, ist das von vorneweg zum scheitern verurteilt. So arbeitet man nirgends. ! Ausgenommen bei den zentralen Grundbuchämtern, mit entsprechendem Erfolg.

    vgl.
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…050#post1132050


  • Jedenfalls ändert irgendeine Eingruppierung von irgendwelchen Angestellen irgendwas an den von Dir gewünschten ( gleichwohl nicht möglichen ) vorbereitenden Tätigkeiten.
    Die Aufgaben der der Entscheider ergeben sich aus dem BGB und dem Rechtspflegergesetz.
    Die Aufgaben der Geschäftsstelle aus der Geschäftsstellenanordung des Landes Ba-Wü bzw. aus den Aufgaben des UdG bei bundesrechtlichen Vorschriften.

  • Frag mal einen UdG nach einer Geschäftsstellenordnung - da werden wohl mindestens 90 % sagen: Was ist das denn... und ich würde drauf wetten, das diese
    diesbezüglcih nicht ergänzt wurde. Wie ich bereits geschrieben hatte - wenn man nicht dauerhaft "unterbewertete" Tätigkeiten machen muss, ist das beamtenrechtlich nicht angreifbar ("Organisationshoheit des Dienstherrn"). Ich kann mich auch an eine Zeit erinnern, da hat man GVs zeitweise als UdG eingesetzt, weil die monstermässig auf dieser Behörde unterbesetzt waren und es gab vereinzelt Abteilungen, bei welchen der Rpfl. gleichzeitig beglaubigt bzw. ausgefertigt hat.

    Über dieses Thema könnte man sicherlich noch hunderte Beiträge schreiben - nur ändert das an der Praxis halt nichts.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!