Jura nach dem Rechtspfleger-Diplom?

  • Hallo ihr,

    ich studiere Jura im 2. Semester und würde aufgrund der Unsicherheit des Staatsexamens gerne Rechtspfleger werden. (Habe nun auch eine Zusage für 2018 in Ba.-Wü.)
    Nun zu meiner Frage:
    Kann ich nach meinem Rechtspfleger (RP)-Diplom mein Jurastudium fertig machen ohne das Geld zurück zahlen zu müssen und aus dem Beamtendienst entlassen zu werden?
    Was gibt es denn für Möglichkeiten ? und wenn ich mich aus dem Beamtendienst entlasse um etwas anderes zu machen, kann ich dann evtl. wieder als RP zurück kehren? (bzw. als Richter oder Staatanwalt nochmal verbeamtete werden)


    Danke für Eure Antworten im Voraus.

  • Hallo ihr,

    ich studiere Jura im 2. Semester und würde aufgrund der Unsicherheit des Staatsexamens gerne Rechtspfleger werden. (Habe nun auch eine Zusage für 2018 in Ba.-Wü.)
    Nun zu meiner Frage:
    Kann ich nach meinem Rechtspfleger (RP)-Diplom mein Jurastudium fertig machen ohne das Geld zurück zahlen zu müssen und aus dem Beamtendienst entlassen zu werden?
    Was gibt es denn für Möglichkeiten ? und wenn ich mich aus dem Beamtendienst entlasse um etwas anderes zu machen, kann ich dann evtl. wieder als RP zurück kehren? (bzw. als Richter oder Staatanwalt nochmal verbeamtete werden)


    Danke für Eure Antworten im Voraus.

    Hi Juristin,
    ich fürchte, ich werde Deine Fragen nicht in Gänze beantworten können. Zur Rückzahlung von Anwärterbezügen bin ich nur auf folgendes gestoßen:
    http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsess…-AnwAuflVBWV2P2
    Ob das in praxi alles so ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

    Ich kenne einige leuz, die nach der Ausbildung zum gehobenen Dienst (Rechtspfleger oder auch Finanzwirt) erfolgreich Jura studiert haben und wieder im ö.D. gelandet sind.
    Wenn Du nach der Rechtspflegerausbildung - wieider - Jura studieren willst, kommt es darauf an: würdest Du das neben dem Rechtspflegerberuf machen, wäre eine Entlassung nicht vonnöten. Sofern im jeweiligen Bundesland keine besonderen Urlaubsvorschriften gelten - z.B. Urlaub ohne Dienstbezüge - kämst Du wohl nicht darumherum, Dich entlassen zu lassen. Dies sind alles Fragen, die Dir nur ein Verwaltungsmensch beurteilen kann, ich bin natural born InsO, sorry.
    Aber warum antworte ich überhaupt:
    erstmal geil, dass Du eine Zusage hast, da wirst Du schon was drauf haben !
    ABER: wenn Du als Juju (Jungjuristin) bereits im 2. Semester schon Manschetten vor dem 1. Examen hast..... oh je !
    Das Jurastudium ist heute sicherlich zunehmend verschult worden, alleine schon durch die ganzen Zwischenprüfungen; das Examen ist allerdings - zumindet in NRW - durch den Wegfall der 6-Wochenarbeit - schon entschärft worden. Desweiteren gibt es die Freischussregelung.
    Ich will damit nicht sagen, die Jujus hätten es heute einfacher, das sicherlich nicht; aber es geht eher straight on ! Rechtspfleestudium ist von Anfang an straight on. Beispiel: wenn ich Volljuristen erzähle, dass man nach drei Monaten in Meifel den gutgläubigen Erwerb einer forderungsentkleideten Hypothek klausurrelevant zu beurteilen hat, schütteln die meisten mit dem Kopf, und sagen: das hab ich erst in der Vorbereitung auf das 1. Examen - ansatzweise - verstanden.
    Ich mag Dir jetzt keine Angst vor der Rechtspflegerausbildung machen, dies sicherlich nicht. Maßgeblich ist die Reihenfolge Deines Weges. Da werd ich Dir sicherlich nicht raten können. Allderings verbau Dir nicht die Freischussregelung im Studium. Da müsstest Du mal JAG und die Studienordnung Deiner Uni chekcen.
    greez
    Defaitist

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Zu deinen Fragen hat Defaitist m.E. alles Wesentliche gesagt. Neben der Arbeit als Rechtspfleger in Teilzeit studieren dürfte ohne Rückzahlung der Bezüge möglich sein. Ob eine Reduktion auf Teilzeit gleich nach Abschluss des Rechtspflegerstudiums bewilligt wird, dürfte von der örtlichen Stellensituation abhängen und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Neben einer vollen Rechtspflegerstelle zu studieren ist eher schwierig, wenn wohl gerade noch so machbar. Tritt man die Rechtspflegerstelle nach dem Rechtspflegerstudium nicht an um die volle Zeit fürs Studium zu haben kann man mit einer Rückforderung der Bezüge rechnen.

    Ich würde mir jedoch gut überlegen, mein Jurastudium leichtfertig für ein Rechtspflegerstudium aufgeben, soweit dir Jura Spaß macht und liegt (letzteres ist zugegebenermaßen im zweiten Semester noch schwer zu beurteilen). Die Berufsaussichten für Volljuristen sind für nächsten Jahre - soweit absehbar - ziemlich gut (klar kann eine Wirtschaftskrise oder dgl. dazwischenfunken) und die Notenanforderungen für den öffentlichen Dienst und auch für Richterstellen nicht mehr so hoch wie noch vor ein paar Jahren. Und als Volljurist ist die Bandbreite an möglichen Tätigkeiten eben schon deutlich größer wie als Rechtspfleger.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



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