Hat jmd. dazu gleich die passenden Entscheidungen?
Die Abfolge:
unbedingter Antrag auf Duldung gem. § 1598a BGB, gleichzeitig VKH-antrag
Stellungnahme zum VKH-antrag, Erörterungstermin im VKH-verfahren, alle Beteiligten mit RA anwesend,
VKH-antrag zurückgewiesen, angeforderter Vorschuss nicht gezahlt, Hauptsacheantrag zurückgenommen
rechtskräftige KGE gem. § 81 FamFG gg. den Antragsteller.
Festsetzung gg. Antragsteller ? Ja/Nein--> Wieviel?
Hab mich schon durch ein paar Komm. /Entscheidungen gewühlt, aber so richtig bin ich mir nicht schlüssig.
PS: Was nicht im SV steht, gab´s nicht.