Gesamtnießbrauch?

  • Hallo beisammen,

    ich bin Anfänger und mir ist heute auf dem Weg zur Arbeit ein vermeintlicher Fehler siedend heiß aufgefallen:

    Habe gestern einen Nießbrauch eingetragen, der auf 3 Grundstücken lastet. Habe dafür nur ein Recht in Abt. II eingetragen (in Spalte 2 Bezugnahme auf BV Nr. 1,2,3). Habe schon gelesen, dass einige dies für unzulässig halten (Gesamtnießbauch), andere schreiben zur Klarstellung "je ein Nießbauch". Ich habe nun in der GBV Anl.1 gesehen, dass es dort auch als ein Recht eingetragen wurde (Ohne weitere Hinweise) Meint ihr, ich kann das dann so stehen lassen oder muss ich bzw. kann ich noch nachbessern?

    Vielen Dank im Voraus!

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