Hallo, ichhabe hier einen eigentlich eindeutigen Fall: Ein Mitglied einer eingetragenenUntererbengemeinschaft stirbt, das GB ist zu berichtigen.
Die möglichenErben (Verwandte) sehen nicht ein, „wieso sie den Aufwand betreiben sollen:Ihnen gehört das ja eh schon“ (sind alle entweder Mitglied in der Erben- oderder Untererbengemeinschaft). Beteiligt sind halt immer die gleichen ca. 10Personen.
Ein Zwangsgeld wurde schon verhängt.
Nun ist aberauch gerichtsbekannt, dass die GVs bei dieser Familie nichts eintreiben können.Belastbaren weiteren Grundbesitz haben die alle auch nicht, sodass weitere Zwangsgelder nicht zielführendscheinen.
Gibt es nochIdeen, was man noch machen könnte?
Eine ersatzweiseBerichtigung von Amts wegen scheidet aus, weil kein Erbnachweis vorliegt.
(Forum spinnt hier leider bzgl. Formatierung)