Verfügungsverbot gemäß § 52 Abs. 3 FlurbG

  • Hallo,

    in Abt. II ist ein Verfügungsverbot gemäß § 52 Abs. 3 FlurbG eingetragen. Nun verkauft die Eigentümerin den Grundbesitz. Der Käufer erklärt, das eingetragene Verfügungsverbot übernehmen zu wollen. Meines Erachtens dürfte der Grundbesitz nicht veräußert werden. Sehe ich das richtig?

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