Überschreitung des Rangvorbehalts

  • Hallo,

    Ursprünglich bewilligt und eingetragen wurde eine RückAV mit Rangvorbehalt bzgl 15 % Zinsen. Die neuerlich bestellte Grundschuld, die den vorb. Rang erhalten sollte, übersteigt i.H.v. 1 % diesen Rahmen. Meine Vorgängerin hat nun eine Rangrücktrittserklärung des Berechtigten und eine geänderte Grundschuldbestellungsurkunde erfordert.

    Wie würde sich nun die Ausnutzung des Rangvorbehalts grundbuchtechnisch vollziehen? Wie bekomme ich diesen erweiterten Rangvorbehalt ins Grundbuch bzw. muss ich das überhaupt verlautbaren?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Frage anbei: wieso war Änderung der Grundschuldbestellungsurkund notwendig? Reicht nicht der Rangrücktritt des AV-Berechtigten aus?

  • Ich vermute, dass die Beteiligten diesen Rangrücktritt wegen des Rangvorbehalts für entbehrlich gehalten haben. Zudem dürfte die Einweisung ausdrücklich beantragt worden sein, sonst käme sie ja nicht in Betracht. Und dann stellt sich das Problem von ganz alleine, egal ob ein Rangrücktritt erklärt worden ist oder nicht.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Die Bewilligung bzgl. des Rangrücktritts (gemäß Bewilligung vom ... ) nehme ich aber nicht mit auf? Da es ja eigentlich nichts gibt, auf das man noch Bezug nehmen würde oder?
    Verlautbart sich diese Vorrangseinräumung eigentlich auch noch in Abt. II Sp. 5 ?


  • Verlautbart sich diese Vorrangseinräumung eigentlich auch noch in Abt. II Sp. 5 ?

    Aber sicher. Hier könnte man formulieren: "Dem Recht Abt. III Nr. X ist der vorbehaltene Vorrang eingeräumt. Im Übrigen hat die Vormerkung Rang nach Abteilung III Nr. X. Eingetragen am ...".

    Ist durch die Grundschuld nicht das vorbehaltene Kapital ausgeschöpft, sondern sind nur die Zinsen überschritten: "Dem Recht Abt. III Nr. X ist der vorbehaltene Vorrang teilweise eingeräumt. Hinsichtlich der übersteigenden Zinsen hat die Vormerkung Rang nach Abteilung III Nr. X. Eingetragen am ...".

  • Lautet der Vorbehalt auf 100.000 EUR zzgl. 15 % Zinsen und soll eine Grundschuld über 50.000 EUR zzgl. 16 % Zinsen eingetragen werden, wäre der Vorbehalt hinsichtlich des Kapitals nur teilweise ausgenutzt.

  • Ich hatte anhand der Fragestellung, in der nur um die übersteigenden 1% Zinsen geht, vermutet, dass das Kapital der Grundschuld unter dem vorbehaltenen Kapitalbetrag liegen könnte.

  • Ich hatte anhand der Fragestellung, in der nur um die übersteigenden 1% Zinsen geht, vermutet, dass das Kapital der Grundschuld unter dem vorbehaltenen Kapitalbetrag liegen könnte.

    :huldigen:Ich verstehe die Schlussfolgerung zwar nicht, aber offenbar war sie richtig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!