Auflassung und Vormerkung für evtl. Vorkaufsrecht der Gemeinde

  • Guten Morgen,
    ich hab folgenden Fall: A verkauft an B sein Grundstück. Nach der Vormerkung für B ist im Grundbuch eine Vormerkung für die Gemeinde gemäß § 28 Abs. 2 S. 3 BauGB zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung einer Teilfläche von 40 qm eingetragen.
    Ob das Vorkaufsrecht von der Gemeinde letztlich ausgeübt worden ist, ist hier nicht bekannt.
    Nun ist der Vollzug der Auflassung von A an B zur Eintragung beantragt. Laut beigefügter "Anpassung des Kaufvertrages" ist A und B die Vormerkung für die Gemeinde bekannt. B verpflichtet sich, die entsprechende Teilfläche auf Verlangen der Gemeinde an diese zu veräußern. Die Vormerkung für die Gemeinde kann hiernach bei Eigentumsumschreibung auf B bestehen bleiben. Diese Anpassungsurkunde ist auf dem Negativattest ausdrücklich mit erwähnt.
    M.E. kann ich die Auflassung des gesamten Grundstücks an B vollziehen. Die Gemeinde ist durch die Vormerkung gem. § 28 Abs. 2 . 3 BauGB geschützt. Richtig?

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