Anforderungen an Nachtragsliquidator

  • Hallöchen, folgender Hergang bereitet mir Bauchschmerzen:


    Beantragt ist die Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine gelöschte GmbH. Der Antragsteller schlägt RA X als Nachtragsliquidator vor. Dieser lehnt ab.


    Antragsteller schlägt sodann RA Y als Nachtragsliquidator vor. Mit gleicher Post (also ohne, dass ich ihn angeschrieben habe) erklärt sich RA Y zur Übernahme des Amtes bereit und gibt die entsprechende Versicherung ab.

    Beim Antwortschreiben des RA Y fiel mir direkt auf, dass dieses relativ unprofessionell wirkt (kein anständiger Briefkopf etc.). Mein erster Gedanke war: Einzelkämpfer. Also erst mal weiter nicht schlimm.

     Was mich genau dazu bewogen hat, kann ich nicht mehr sagen.Jedenfalls habe ich RA Y sodann gegoogelt und finde zu ihm keinen irgendwie gearteten Eintrag. Auch bei der Adresssuche in Googlemaps finde ich zu seiner Adresse nur weiter unten einen Eintrag, dass er dort postalisch gemeldet ist.Aber keine Kanzlei oder richtige Homepage seinerseits.

    Tatsächlich habe ich auf Nachfrage bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer sogar die Aussage erhalten, dass RA Y seit über zwanzig Jahre keine Zulassung mehr hat.


    Und nun?


    Mir ist bewusst, dass Nachtragsliquidator nicht zwingend ein Rechtsanwalt sein muss, aber „RA Y“ tritt hier ausdrücklich als Rechtsanwalt auf,ohne einer zu sein. Auch hat er keinen Hinweiszusatz, dass er eigentlich keinRechtsanwalt mehr ist, eingebaut (irgendwie wie a. D. bei Notaren, unabhängigdavon, dass das bei Rechtsanwälten meines Wissens nach nicht geht).


    Das finde ich irgendwie nicht vertrauenswürdig.


    RA Y sitzt übrigens am Einen Ende von Deutschland, während die Antragstellerin ihren Sitz am anderen Ende hat. Die gelöschte GmbH hatte ihren Sitz in der Mitte. Der erste vorgeschlagene Rechtsanwalt hatte seinen Sitz nahebei der gelöschten GmbH, ich habe die Vermutung, dass er bzgl. der GmbH als Insolvenzverwalter tätig gewesen ist, weshalb es logisch erscheint, dasszunächst er vorgeschlagen wurde. Wie die Antragstellerin dann an einen örtlich weit entfernten RA gerät, der im Internet kaum aufzufinden ist, keine Zulassung mehr hat, ist auch … sagen wir mal ungewöhnlich (ob die Beteiligten sich persönlich kennen, ist mir nicht bekannt).


    Wie würdet ihr vorgehen? Ich habe Bedenken bzgl. der Persondes Nachtragsliquidators. Sind meineGedankengänge überzogen, berechtigt?

    Einmal editiert, zuletzt von MacPeach (17. Januar 2018 um 14:51) aus folgendem Grund: Formulierung aus Datenschutzgründen angepasst

  • Man kann auch überlegen zunächst den Antragsteller anzuhören wie er auf den Nachtragsliquidator gekommen ist und warum er geeignet sein soll.

    hört sich nach 'nem Plan an. Mal schauen, was dann so kommt. Danke jedenfalls!

  • Du bist nicht an die Vorschläge der Beteiligten gebunden. Fragt sich nur, ob du einen anderen findest.
    Aber bei vorangegangenen Insolvenzverfahren werde ich immer hellhörig. Eventuell liegt hier ein Fall für eine Nachtragsverteilung (§ 203 InsO) vor. Du könntest die Akte an das zuständige Insolvenzgericht schicken, mit der Bitte um Prüfung, ob eine solche angeordnet werden soll. In diesen Fall wäre der Insolvenzverwalter wieder im Spiel und du raus.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

  • Geht es denn ausschließlich um die Abgabe einer Erklärung? In diesem Fall wäre es mir relativ egal, wer z.B. eine Löschungsbewilligung unterzeichnet; wenn es ein Bekannter macht, ist es vielleicht kostenlos für die Beteiligten. Geht es um Geld, käme evtl. vorrangig eine Nachtragsverteilung in Betracht. Womit wieder X im Spiel wäre.

  • Ich hänge mich hier einmal an.

    Wir haben die Nachtragsliquidation einer GmbH beantragt, weil zwei noch vorhandene Grundstücke veräußert werden sollen (für die wir nach ettlichen Jahren endlich einen Käufer gefunden haben). Die Bestellung des Nachtragsliquidators haben in das Ermessen des Gerichts gestellt. Dieses teilt nun mit, dass "dem Gericht sofort keine Person zur Verfügung steht, die das Amt des Nachtragsliquidators übernehmen könnte". :confused:

    Müssen wir uns als Antragsteller tatsächlich um eine solche Person kümmern?

  • Bei uns wachsen die Nachtragsliquidatoren auch nicht auf dem Baum. In der Regel frage ich zunächst mal den letzten Liquidator an, ob er bereit wäre das Amt zu übernehmen. Das kommt aber stets auf den Einzelfall drauf an.
    Da die Nachtragsliquidatoren nicht aus der Staatskasse bezahlt werden, sondern nur einen Anspruch auf Vergütung gegen die Gesellschaft haben, einigen sich praktisch der Antragsteller und der Nachtragsliquidator in der Regel im voraus auf einen Preis, ohne dass das Gericht damit befasst ist.
    Vielleicht habt ihr Kontakt zu einem Rechtsanwalt/Steuerberater o. ä., der den Fall übernehmen könnte?

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

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