Aufnahme Erbscheinsantrag in forumSTAR: Aktenzeichen

  • Neben der ungewohnten Arbeit in forumSTAR kommt auf uns auch eine noch weitgehend unbekannte Aktenordnung zur Anwendung, in deren Anwendung wir leider nicht geschult werden.

    Deshalb entschuldigt meine Fragen. Ich hoffe ich bin mit Ihnen im Fachbereich Nachlass richtig.

    Wir nehmen in einem Nachlassverfahren einen Erbscheinsantrag /eine eidesstattliche Versicherung auf. Die Aufnahme erfolgt unter Aktenzeichen VI. Soweit glaube ich, haben wir die Aktenordnung verstanden.

    Daneben müssen wir die Urkunde "Erbscheinsantrag/eidesstattliche Versicherung" im Urkundenregister registrieren. Soweit glaube ich, haben wir die Aktenordnung auch noch verstanden.

    Wenn dann unsere Kostenbeamten (Servicemitarbeiter) geschult sind und diese dann (nicht wir Entscheider, da wir nach heutigem Kenntnisstand nicht Kostenbeamte sind und über forumSTAR keine Kostenabrechnung machen können) -ist dies in den übrigen Bundesländern auch so?- können diese die Gebühren für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung im Erbscheins- (VIer-) Verfahren mitabrechnen? Oder muss die Abrechnung im UR-Bereich erfolgen?

    Unsere FAAPs konnten bislang hierzu keine Aussage machen.

    Können die Kollegen, die bereits mit forumSTAR treffen, eine kurze Antwort geben? Danke.

  • Gibts für das Programm keinen Systemverwalter im Haus bzw. das OLG, bei welchem Du nachfragen könntest?
    Oder wende Dich doch kurz mit Fax an das Ministerium. Habe ich gelegentlich auch schon bei Problemen gemacht. Man bekommt dann aber leider nicht immer eine Antwort..wenn Du überhaupt keine Hilfe bekommst, mach wie Du es für richtig hältst. Wenn Du zulange herumrätselst, schaffst Du Dir u.U. Berge an.

  • Wenn dann unsere Kostenbeamten (Servicemitarbeiter) geschult sind und diese dann (nicht wir Entscheider, da wir nach heutigem Kenntnisstand nicht Kostenbeamte sind und über forumSTAR keine Kostenabrechnung machen können) -ist dies in den übrigen Bundesländern auch so?- können diese die Gebühren für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung im Erbscheins- (VIer-) Verfahren mitabrechnen? Oder muss die Abrechnung im UR-Bereich erfolgen?

    Die Kostenrechnung erfolgt im VIer-Verfahren; die Kostenrechnung wird über das Kostenmodul "K" erstellt, in Bayern üblicherweise durch den Rechtspfleger.


  • Eigene Erbscheinsanträge als VI-Sache.
    ES-Anträge im Wege der Rechtshilfe als AR-Sache.

    Für jede Beurkundung gibt es eine UR-Nummer.

    Die Kostenberechnung erfolgt alleine in der Hauptsache.

  • Nach Änderung des § 25 AktO-oG im Mai 2017 (zumindest in Sachsen-Anhalt) werden alle ESA in UR I und die für's eigene Gericht zusätzlich als VIer erfasst (Rechtshilfe: zusätzlich AR).
    Die KR erfolgt im VIer Verfahren.

    OT: Nach meiner Einschätzung ein lästiger Mehraufwand, der nur eine Statistik füllt.

  • ..bis das 1. Mal die Bezirksrevision (oder der Prüfungsrichter vom LG) vor der Türe steht. Dann stimmt`s bestimmt wieder nicht.:D Wäre wohl nicht das 1. Mal...(Ironielampe aus)

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