Neben der ungewohnten Arbeit in forumSTAR kommt auf uns auch eine noch weitgehend unbekannte Aktenordnung zur Anwendung, in deren Anwendung wir leider nicht geschult werden.
Deshalb entschuldigt meine Fragen. Ich hoffe ich bin mit Ihnen im Fachbereich Nachlass richtig.
Wir nehmen in einem Nachlassverfahren einen Erbscheinsantrag /eine eidesstattliche Versicherung auf. Die Aufnahme erfolgt unter Aktenzeichen VI. Soweit glaube ich, haben wir die Aktenordnung verstanden.
Daneben müssen wir die Urkunde "Erbscheinsantrag/eidesstattliche Versicherung" im Urkundenregister registrieren. Soweit glaube ich, haben wir die Aktenordnung auch noch verstanden.
Wenn dann unsere Kostenbeamten (Servicemitarbeiter) geschult sind und diese dann (nicht wir Entscheider, da wir nach heutigem Kenntnisstand nicht Kostenbeamte sind und über forumSTAR keine Kostenabrechnung machen können) -ist dies in den übrigen Bundesländern auch so?- können diese die Gebühren für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung im Erbscheins- (VIer-) Verfahren mitabrechnen? Oder muss die Abrechnung im UR-Bereich erfolgen?
Unsere FAAPs konnten bislang hierzu keine Aussage machen.
Können die Kollegen, die bereits mit forumSTAR treffen, eine kurze Antwort geben? Danke.