Hallo ihr Lieben,
Ich stehe gerade vor einem Problem:
Der Cousin 5. Grades des nichtehelichen Kindes "A" ist verstorben. A ist im November 1947 geboren, die Mutter ist vorverstorben. Über den Vater gibt es keine Auskunft bisher. Es existiert noch ein Bruder der A. Der Erbfall war 2012
Jetzt Frage ich mich, ob die Vorschriften für nichteheliche Kinder (zb. Erbfall vor 2009, Kind vor 1. Juli 1949 geboren, etc) auch für Verwandschaftsverhältnisse gelten, die über die Eltern (insbesondere dem Vater) hinaus gehen. Alles, was ich zu diesem Thema weiß und finde bezieht sich immer nur auf das Erbrecht der Kinder nach den Eltern. Ist es dann so zu sehen, dass das NeKi-Erbrecht nach den Eltern der A zu prüfen ist (Folge wäre, dass sie nicht erbt) oder so, dass aufgrund der vorverstorben Personen das NeKi-Erbrecht für den Erbfall des Cousins auf A nicht anzuwenden ist und A somit erbt?
Ich hoffe mir kann jemand helfen, schlage mich schon sehr lange mit der Akte rum, habe einen Knoten im Kopf
Vielen Dank schonmal im Voraus und einen schönen Arbeitstag!