Ich habe gerade eine Schuldner, der sich beschwert, dass er beim Insolvenzverwalter zum Erstgespräch vorstellig werden soll. Ich habe ihm gesagt, dass es zur Pflicht gehört, dass der Insolvenzverwalter zum Schuldner kommt.
Ich meine, dass es in dieser Richtung auch Rechtsprechung gibt, dass es ausreichend ist, wenn ein Mitarbeiter des Insolvenzverwalter kommt. Hat die jemand?