Hallo liebes Forum,
die Bewilligung lautet wie folgt:
"A behält sich das nicht abtretbare/alleinige, mit seinem Tode erlöschende Recht vor, die Übertragung des Vertragsgegenstandes auf sich oder einen von ihm zu bestimmenden Dritten zu verlangen, wenn..."
Ich finde das irgendwie schizophren. Einerseits ist der Anspruch nicht abtretbar, andererseits soll ggf. ein Dritter eingetragen werden...
Wie soll der Dritte denn den Anspruch erwerben, der durch die Vormerkung gesichert werden soll.
Ich meine, das geht so nicht. Was meint ihr dazu?