Hallöchen,
letztes Jahr wurde die Teilungserklärung der WEG geändert, es habenalle WEG Eigentümer zugestimmt und auch alle dinglichen Berechtigten.
Jetzt habe ich einen Anruf vom Notariat erhalten, dassdamals vergessen wurde „Räume“ in „Wohnung“ zu ändern. Dies stellt ja eineÄnderung von Teileigentum in Wohnungseigentum dar.
- Da damals alle zugestimmt haben, kann ich dasjetzt einfach nachholen?
- Wie würde dann der Vermerk im Grundbuch lauten?
- Sind alle anderen GB-Blätter auch betroffen undmuss ich das dort auch vermerken?
- Brauche ich dafür einen Antrag? Oder reichtdiese telefonische Anregung? (damals wurde ja schon die Änderung beantragt)
Hoffe ihr könnt mir helfen, bin auf dem Gebiet WEG ziemlicher Neuling.