Frage zur Vertretung

  • Frage zur Vertretung:
    Ich bin zu 1.0 AKA dem Betreuungsgericht A zugeteilt.
    Mein Kollege ist zu 0.2 AKA dem Betreuungsgericht B zugeteilt, die restlichen 0,8 AKA einem Grundbuchamt. Der Kollege arbeitet also nur 1 Tag in der Woche (mittwochs) am Betreuungsgericht B.
    Laut Geschäftsverteilungsplan haben wir uns gegenseitig auf den Betreuungsgerichten A und B zu vertreten.

    Nehmen wird an, der Kollege hat seinen einen Tag auf dem Betreuungsgericht B gearbeitet und am nächsten Tag (Donnerstag) kommt ein Antrag auf einstweilige Anordnung einer Betreuerbestellung.
    Bin ich jetzt für diese Betreuerbestellung zuständig ?
    Meiner Ansicht nach nicht, da eine Vertretung nur für diese Tage gilt, für welche der Kollege ansich da sein müsste, aber wegen Urlaub oder Krankheit nicht da ist. Sonst müsste ich den Kollegen ja an 4 Tagen in der Woche vertreten und müsste insgesamt 1,8 AKA arbeiten !

    Anders herum: Ich bin eine Woche krank. Wie vertritt mich mein Kollege in dieser Woche, wenn z.B. jeden Tag eine einstweilige Anordnung am Betreuungsgereicht A zu erfolgen hat ?

  • Ich bin zu 1.0 AKA dem Betreuungsgericht A zugeteilt.
    Mein Kollege ist zu 0.2 AKA dem Betreuungsgericht B zugeteilt, die restlichen 0,8 AKA einem Grundbuchamt. Der Kollege arbeitet also nur 1 Tag in der Woche (mittwochs) am Betreuungsgericht B.
    Laut Geschäftsverteilungsplan haben wir uns gegenseitig auf den Betreuungsgerichten A und B zu vertreten.

    Nehmen wird an, der Kollege hat seinen einen Tag auf dem Betreuungsgericht B gearbeitet und am nächsten Tag (Donnerstag) kommt ein Antrag auf einstweilige Anordnung einer Betreuerbestellung.
    Bin ich jetzt für diese Betreuerbestellung zuständig ?
    Meiner Ansicht nach nicht, da eine Vertretung nur für diese Tage gilt, für welche der Kollege ansich da sein müsste, aber wegen Urlaub oder Krankheit nicht da ist. Sonst müsste ich den Kollegen ja an 4 Tagen in der Woche vertreten und müsste insgesamt 1,8 AKA arbeiten !

    Anders herum: Ich bin eine Woche krank. Wie vertritt mich mein Kollege in dieser Woche, wenn z.B. jeden Tag eine einstweilige Anordnung am Betreuungsgereicht A zu erfolgen hat ?

    vgl.
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…820#post1132820

  • Letztlich werdet Ihr das selbst klären müssen, aber hier würde die Regelung etwa zu Folgendem führen:

    - Was am Donnerstag genau ist, hängt erst mal von der Geschäftsverteilung ab. Wenn er ein festes Referat - also z. B. bestimmte Buchstaben oder wie auch immer bestimmte Verfahren - hat, dann ist er für diese zuständig. Dabei kann es keine Rolle spielen, wie er sich die Arbeit intern einteilt, außer Ihr hättet das anders vereinbart. Wenn er einfach nur irgendwie mitmacht, also keinen festen Aufgabenbereich hat, sieht das wieder anders aus.

    - Wenn Du nicht da bist, vertritt er Dich, und zwar zwangsläufig an jedem Tag, an dem Du nicht da bist. Da gibt es wenig zu interpretieren. Falls das unklar sein sollte, fragt einfach den Dienstjüngsten bei Euch, der erklärt das sicher sehr einprägsam ...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich schließe mich Andreas an (auch wenn es hier keine solche Dienstjüngstenregelung gibt, wie er sie offenbar überall voraussetzt).
    Dass die getroffene Regelung Humbug ist, springt freilich ins Auge (wie soll einer mit 0,2 AKA ein 1,0 Referat vertreten, erst recht, wenn er nur an einem von 5 Tagen im Hause ist?). Wer hat diese Geschäftsverteilung denn in die Welt gesetzt, ein Richterpräsidium oder ein(e) Geschäftsleiter(in)?

  • Soweit ich weiß, ist ein Vertretungsfall nur bei (z.B. urlaubs- oder krankheitsbedingter) Abwesenheit vom Dienst gegeben, nicht aber, wenn derjenige planmäßig nur an einem von fünf Tagen vor Ort ist. Anderenfalls wärest Du für diese Verfahren an 4 von 5 Arbeitstagen zuständig, was dann m.E. auch so im GVP zu verlautbaren wäre.

  • Manly, wie siehst Du meinen Beispielsfall ganz konkret ? Wie Andreas ?

    Bei uns auf dem Notariat war die Vertretungsregelung nicht nur eine Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung, sondern eine umfassende Vertretung. Wenn eine Kollegin oder ein Kollege nur teilzeitbeschäftigt war, war ich an den Tagen, an denen die Kollegin bzw. der Kollege nicht anwesend waren, ich zuständig.

    Und ich glaube, beim Amtsgericht wird es nicht anders sein.

    Deshalb.
    Wer bearbeitet beim Betreuungsgericht B eigentlich am Mo, Di, Do und Fr die Betreuungsverfahren? Die Serviceabteilung (ohne Entscheider)? Oder der zugeteilte Richter, der ja noch mit weniger AKA als Dein Kollege in der Betreuungsabteilung arbeitet? Was sagt hierzu der Verwaltungsleiter des Betreuungsgerichts B?

    Oder ist es so, dass Betreuungsabteilung und Grundbuchamt teil des Amtsgerichts B sind? Wenn ja, dann ist Dein Kollege auch Mo, Di, Do und Fr zuständig. Die Aufteilung auf die Abteilung Betreuungsgericht/Grundbuchamt dürfte dann bei Dir keinen Vertretungsfall auslösen.

    Ansonsten dürfte Fakt sein: wenn Mo, Di, Do oder Fr über eine Eilbetreuung zu entscheiden ist, dann bis Du als Vertreter wohl dran und kannst nicht auf eine Erstbearbeitung am kommenden Mi und eine Weiterbearbeitung am darauffolgenden Mittwoch und ... verweisen. Alles was Zeit hat, wirst Du dagegen für Deinen Kollegen liegen lassen können. Er bearbeitet ja auch nur für 0,2 AKA anteilige Fälle.

    Viel schlimmer trifft es Deinen Kollegen in der Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung für Dich. Er wird -ggf. vom GBA aus- Deine Eilbetreuungen (die er ja auch nicht auf Zeit liegen lassen kann und die aufgrund einer 1,0 AKA ja viel häufiger sind als bei seinen 0,2 AKA) -aber auch all Deine sonstigen Fälle- weiterarbeiten müssen, wenn Ihr nicht nur eine absolute Notvertretung vereinbart.

    Kläre erst einmal mit Deinem Kollegen ab, was er bzw. vor allem was Du unter einer Vertretung verstehst. Wenn Du Deinen Kollegen mitteilst, dass Du eigentlich eine Voll- (und nicht nur eine Not-) Vertretung wünscht -schließlich machst Du ja für ihn ggf. auch eine Vollvertretung-, wirst Du ganz schnell sehen, dass der Kollege das nicht leisten will und kann.

    Klärt auch erst mal mit der Verwaltungsleitung, wie die eine Bearbeitung von Eilsachen am Mo, Di, Do und Fr sieht. Unsere Richter haben ein Problem damit, wenn sie immer Regelungen über §§ 1908i, 1846 BGB treffen müssen, weil wir mit unserem Anordnungsverfahren nicht zu Potte kommen. Und diese Probleme sind bei Euch vorprogrammiert, wenn der Kollege nur an einem Tag in der Woche Betreuung arbeitet.

    Fazit: So eine Vertretungsregelung wird nie und nimmer richtig funktionieren. Und ich glaube auch, dass die Bearbeitung der Betreuungsverfahren beim Betreuungsgericht Deines Kollegen nicht funktionieren wird.

  • Selbst wenn du ihn jeden Tag vertreten würdest, wären das nicht 1,8 AKA, da er ja nur 0,2 AKA hat.

    Ihr müsstet erst mal definieren, was ein Vertretungsfall ist. Ist er im Dienst aber nur nicht vor Ort, ist er krank und an welchen Tagen...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Der Kollege ist dem Betreuungsgericht nicht für einen bestimmten Tag in der Woche sondern mit 0,2 AKA zugeteilt. Muß er die eben bei Bedarf über die Woche verteilen, wenn er der einzige Betreuungsfachmann dort ist. (OT: Keine Ahnung, wer sich solchen Schwachsinn ausdenkt.)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Vielleicht hilft es dir auch, wenn du dir folgende Fragen beantwortest:

    Was wäre, wenn er die anderen 0,8 AKA nicht an einem anderen Gericht sondern nur in einer anderen Abteilung an deinem Gericht arbeiten würde?
    Was wäre, wenn er deswegen gerade nicht im Büro ist, weil er in einem Termin wie Gläubigerversammlung ist?

    Für mich sind das keine Vertretungsfälle. Er ist ja im Dienst.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Vielleicht kann ein Mod. die Diskussion hier und bei der Notariatsreform zusammenführen? Eine parallele Debatte zur selben Frage des selben Fragestellers bringt nicht so viel.

    Edit: Erledigt! Tommy

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Was hat das denn mit der Notariatsreform zu tun? :gruebel:

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Folge doch mal dem link in #1, falls Du dann noch Fragen hast, werde ich gern ausführlicher.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die Frage ist da drin. Aber ich weiß noch immer nicht, was die da zu suchen hat.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Eben nichts, daher meine Bitte. Dank Tommy kann es jetzt hier geballt weitergehen (oder auch nicht).

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Eine Vertretung das sich eine 1.0 und eine 0.2 Kraft gegenseitig voll vertreten habe ich noch nicht gesehen. Eine Vertretung über zwei Behörden wobei einer nicht mal an einer der Behörden tätig ist erst Recht nicht. Ansonsten wären nach meiner Meinung bei Abwesenheit an einer Behörde aufgrund Tätigkeit an der anderen Behörde nur die unaufschiebbaren Eilsachen zu vertreten.

  • Wie sich (mal ganz vom Umfang der Vertretung abgesehen) Kollegen von verschiedenen Gerichten vertreten sollen, ist mir schleierhaft. In der Regel liegen die Gerichte ja nicht nur 5 Minuten Fußweg voneinander entfernt.
    Auch falls keine Vollvertretung angestrebt wird, ist das doch ein schwer zu kalkulierender zeitlicher Aufwand:
    als Vertreter muss ich doch selbst die Akten durchsehen, um zu entscheiden, ob etwas zu vertreten ist und dann ggfs. Akten dort erledigen (oder mitnehmen) bevor ich zu meinem eigenen Gericht (und Dezernat) fahre.
    Und das (je nach Regelung) auch immer an den Tagen, die der Kollege beim Grundbuchamt ist???

    Das scheint mir nicht wirklich gut durchdacht :gruebel::confused:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!