Zuteilung auf Nießbrauchsrecht, Berechnung?

  • Guten Abend, ich frage mich, wie die Höhe der jeweiligen Zuteilung berechnet wird, wenn auf ein -zu löschendes- Nießbrauchrecht gezahlt wird.

    Nach Stöber § 92 Rn. 4.6 wird der Betrag jeweils für 3 Monate ausbezahlt, max. 25 Jahre lang.

    Richtet sich der Wert nach der tatsächlichen Einnahmensituation bei Zuschlag (z.B. wenn Mietverträge mit Verwandten behauptet werden), oder vielmehr nach ortsüblichen Ertragswerten?
    Muss der Sachverständige das bereits im Verkehrswertgutachten prüfen, oder sich der Rechtspfleger das selbst aus den Fingern saugen?

    Falls jemand Erfahrung hat, bitte ich um Rückmeldung oder eine Fundstelle, lieben Dank.

  • Dann wäre aber doch Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Eigentümer und Niessbraucher werden im Regelfall, häufig familiär verbunden, einen hohen Wert angeben, dann hat ein Nachranggläubiger wohl Pech.

  • Dann wäre aber doch Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Eigentümer und Niessbraucher werden im Regelfall, häufig familiär verbunden, einen hohen Wert angeben, dann hat ein Nachranggläubiger wohl Pech.

    Die Kommentierung räumt dem Versteigerungsgericht eine Würdigung/Beurteilung des angemeldeten Betrages ein.
    Zudem steht nachrangigen Gl. natürlich auch der Widerspruch gegen den Teilungsplan zur Verfügung.

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