Guten Abend, ich frage mich, wie die Höhe der jeweiligen Zuteilung berechnet wird, wenn auf ein -zu löschendes- Nießbrauchrecht gezahlt wird.
Nach Stöber § 92 Rn. 4.6 wird der Betrag jeweils für 3 Monate ausbezahlt, max. 25 Jahre lang.
Richtet sich der Wert nach der tatsächlichen Einnahmensituation bei Zuschlag (z.B. wenn Mietverträge mit Verwandten behauptet werden), oder vielmehr nach ortsüblichen Ertragswerten?
Muss der Sachverständige das bereits im Verkehrswertgutachten prüfen, oder sich der Rechtspfleger das selbst aus den Fingern saugen?
Falls jemand Erfahrung hat, bitte ich um Rückmeldung oder eine Fundstelle, lieben Dank.