Hallo,
ich habe eine polnischen Vollstreckungsbescheid vom 08.03.2013 nebst Übersetzung und den Anhang zum europ. Vollstreckungstitel (Original + Übersetzung). Der Titel und der Anhang weisen Gläubiger A aus. Mir liegt nun noch eine Abtretungserklärung vor (Original + Übersetzung), in welcher der Gläubiger die Forderung aus dem Titel an C und D abtritt. Die beiden wollen nun einen PfÜb bei mir erwirken. Meiner Meinung nach müsste allein schon der Anhang zum europäischen Vollstreckungstitel geändert werden, da er ja immernoch A ausweist.
Ich frage mich nur, ob auch 1. dieser noch zugestellt werden müsste und 2. nicht vielleicht sogar noch eine Klausel nach § 727 ZPO erteilt und zugestellt werden muss. Ich bin mir da leider absolut unsicher.
Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet!
LG