Ergänzungspfleger/Vergütung

  • Es wurde eine Pflegschaft mit dem Wirkungskreis "Vermögenssorge" angeordnet. Der berufsmäßige Pfleger macht nun seine Vergütung geltend. Da das Kind (15 Jahre) nicht mittellos ist (Vermögen über 11.000 €), scheidet eine Erstattung aus der Staatskasse aus. Es bleibt also nur eine Zahlung aus dem Kindesvermögen.

    Eine solchen Fall hatte ich bislang nicht.

    Wie läuft das jetzt praktisch ab ? Vorher Kind anhören oder gar extra Ergänzungspfleger ? Oder kann ich dem Pfleger die Entnahme einfach genehmigen, da er ja die Vermögenssorge hat ?

  • Die Festsetzung muss schon erfolgen, es liegt ja wohl auch ein Antrag vor. Bei einem 15-jährigen Kind sollte aber wohl die Anhörung und Bekanntmachung an dieses ausreichen. Entnehmen kann sich das dann letztlich der Ergänzungspfleger selbst, darin besteht ja kein Problem.

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