Löschung Rückauflassungsvormerkung und TV

  • Liebe Kollegen,
    mich beschäftigt folgender Fall: Die Mutter schenkte das Grundstück ihrer Tochter. Für die Mutter wurde bei der Umschreibung auf die Tochter im Jahre 1998 eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen (für den Fall der abredewidrigen Veräußerung, Belastung, bei Konkurs). Ein Anhalt dafür, dass der Anspruch der Mutter nicht übertragbar und nicht vererblich ist, ergibt sich aus der Bewilligung nicht.

    2012 verstirbt die Mutter. Die Tochter (Eigentümerin) beantragt nun die Löschung der Rückauflassungsvormerkung unter Vorlage der Sterbeurkunde. Sie ist nach dem Testament auch Miterbin der Mutter. Allerdings ist in dem notariellen Testament der Mutter Testamentsvollstreckung angeordnet. Die Benennung des Testamentsvollstreckers sollte dann in einem gesonderten Testament erfolgen. Dies ist aber offensichtlich nicht geschehen.

    Ich hab die Tochter dahingehend aufgeklärt, dass für die Löschung der Rückauflassungsvormerkung die Bewilligung des Testamentsvollstreckers nebst TVzeugnis erforderlich ist. Nun wird mir mitgeteilt, dass nie ein Testamentsvollstrecker bestellt wurde. Es sei zum Zeitpunkt des Erbfalls keinerlei Nachlass vorhanden gewesen, der die Bestellung notwendig gemacht hätte. Dies ergibt sich auch so aus der Nachlassakte. Es wird um Prüfung gebeten, ob die Löschung "im Kosteninteresse" evtl. auch auf Bewilligung aller Erben erfolgen könne.
    Das wird m.E. nicht gehen. Ich bin der Meinung, dass entweder ein TV bewilligen oder das Nachlassgericht gem. § 2200 BGB rechtskräftig feststellen muss, dass Testamentsvollstreckung nicht mehr besteht (OLG München -32 Wx 58/05).
    Wie seht ihr das?

  • Ich würde einen Erbschein verlangen. Wenn kein TV-Vermerk drin ist, ist man auf der sicheren Seite. Ich weiß, dass viele (auch Cromwell) einen rechtskräftigen Beschluss für ausreichend hält, wäre mir aber nicht ausreichend.

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