Habe mal wieder einen Teil Beratungshilfe übernehmen müssen und stelle fest, dass ein Anwalt für geschädigte Personen verstärkt Beratungshilfe als "Zeugenbeistand" oder "Verletztenbeistand" (in Strafsachen) und dann natürlich noch für die zivilrechtliche Seite beantragt.
Beim Zeugen- und Verletztenbeistand kann natürlich nur eine Beratung abgerechnet werden, wobei ich mal davon ausgehe, dass dann dazu beraten wird, wie man sich als Zeuge am besten verhält oder als Geschädigter im Ermittlungs- oder Strafverfahren.
Gibt es zur Bewilligungsfähigkeit Erfahrungen oder Meinungen? Meine Vorgängerin hat da wohl immer bewilligt.