Wir haben hier einen Anwalt, der in einigen Verfahren Berufsbetreuer ist.
Er beantragt darüberhinaus regelmäßig Beratungshilfe, wenn es sich um ein rechtliches Problem handelt, das seiner Ansicht nach ein normaler Berufsbetreuer (auch in Vergütungsgruppe 3) nicht selbst klärt, z.B. Widersprüche gegen ablehnende Rentenbescheide, Hilfsleistungen der Krankenkassen etc.
Dazu gibt es nun verschiedene Meinungen. Mein erstes Problem wäre z.B., wie der Anwalt sich selbst ein Mandat erteilen kann, sollte dazu der Betreute selbst nicht in der Lage sein. Und ansonsten wird diskutiert, dass er ja gerade deswegen als Betreuer bestellt wurde, weil er die entsprechenden Kenntnisse hat, um auch in schwierigeren Fällen tätig zu sein. Er meint aber, dass das, was er da regelmäßig schreiben muss, über die Anforderungen eines guten Berufsbetreuers noch hinausgeht.
Ich habe das bislang so gehandhabt, dass Beratungshilfe abgelehnt wurde, wenn ich dies auch einem normalen Antragsteller, dem man eigene Bemühungen zumuten kann, ablehnen würde. Ich habe es erteilt, wenn ich es einem anderen Berufsbetreuer, der kein Anwalt ist, aber ebenfalls in Vergütungsgruppe 3 eingestuft ist, auch erteilen würde, der dann damit zu einem Anwalt geht.
Meinungen?