Ich hab einen mit anwaltlicher Hilfe ausgefüllten Antrag auf BerHi vorliegen. Die Felder C bis G sind unter Verweis auf Leistungen nach dem AsylbLG nicht ausgefüllt.
Nun gilt die Vereinfachung laut Formular ja nur bei Leistungen nach dem SGB XII.
Würdet ihr zwischenverfügen oder erteilen? Dass es ein Girokonto gibt, ist aus dem Bewilligungsbescheid ersichtlich.