Streitwert Scheidung bei Selbständigen

  • Hallo,

    ich bin mir gerade bei einer Streitwertberechnung für ein Scheidungsverfahren nicht sicher. Beide Parteien sind selbständig. Der Antrag wurde im Januar 2018 gestellt.

    Ich habe mir die Steuerbescheide beide Parteien geben lassen. Es liegen die Bescheide 2016, 2015 und 2014 vor. 2017 gibt es noch nicht.

    Nach meiner Kenntnis nimmt man die Jahres-Netto-Beträge der letzten 3 Jahre und addiert diese, das letzte Jahr zählt doppelt. Kann man da hier von 2016 ausgehen?

    Nehme ich das zu versteuernde Einkommen oder der Rest nach Abzug der Einkommenssteuer?

    Danke vorab

    Liane

  • Nehme ich das zu versteuernde Einkommen oder der Rest nach Abzug der Einkommenssteuer?

    Wie bei Normalsterblichen auch das Nettoeinkommen § 43 II FamFG. Was die Höhe angeht, sind bei uns die letzten drei Jahre üblich, von einer Zusatzgewichtung des letzten Jahres habe ich noch nicht gehört, aber das wird in jedem Beritt wieder anders gehandhabt werden. Wenn 2017 noch nicht vorliegt - und das ist im Januar 2018 normal -, musst Du eben die davorliegenden Jahre nehmen. Wenn 2017 deutlich schlechter war, wird Dein Mandant Dich schon darauf hinweisen und entsprechende Belege, z.B. eine kurzfristige Einnahme-Überschussberechnung bringen.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

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