Hallo,
ich bin mir gerade bei einer Streitwertberechnung für ein Scheidungsverfahren nicht sicher. Beide Parteien sind selbständig. Der Antrag wurde im Januar 2018 gestellt.
Ich habe mir die Steuerbescheide beide Parteien geben lassen. Es liegen die Bescheide 2016, 2015 und 2014 vor. 2017 gibt es noch nicht.
Nach meiner Kenntnis nimmt man die Jahres-Netto-Beträge der letzten 3 Jahre und addiert diese, das letzte Jahr zählt doppelt. Kann man da hier von 2016 ausgehen?
Nehme ich das zu versteuernde Einkommen oder der Rest nach Abzug der Einkommenssteuer?
Danke vorab
Liane